Linz - Einer angekündigten Klage der Stadt Linz gegen das Land Oberösterreich wegen des Landumlagengesetzes steht Landeshauptmann Josef Pühringer gelassen gegenüber. "Wir führen sicher keinen Krieg mit Linz. Eine Klage kann uns nicht treffen. Wir haben für das Landesumlagengesetz eins zu eins die Bundesregelung übernommen", so der Landeshauptmann. Die Klage habe aber - so Pühringer weiter - trotzdem eine "kleine Irritation" ausgelöst, da die Gespräche mit der Stadt diesbezüglich bis dato "alle sehr sachlich waren". Hintergrund

Der Hintergrund für die jetzige Klage liegt darin, dass die Stadt Linz - gestützt auf ein Gutachten eines Linzer Universitätsprofessors für Verfassungsrecht - das Landesumlagengesetz als verfassungswidrig ansieht. Generell wird die Landesumlage nach der Finanzkraft der einzelnen Gemeinde berechnet. Basis dafür sind die Erträge aus Grundsteuer und Kommunalsteuer.

Bundesertragsanteile Die Stadt Linz fordert jetzt eine Einberechnung der so genannten Bundesertragsanteile. Wäre dies der Fall, so hätte die Stadt laut Gutachten in den Jahren 2001 bis 2004 um 9,6 Millionen Euro zu viel gezahlt. "Dieses Geld wollen wir jetzt mittels Klage beim Verfassungsgerichtshof zurückhaben", so Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) zum STANDARD. (mro, DER STANDARD Printausgabe 18/19.12.2004)