Wien - Seit Freitag steht es im Match um den fliegenden Kollektivvertragswechsel der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) eins zu null für den Bankvorstand - gegen die Gewerkschaft. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hatte beim Bundeseinigungsamt einen Antrag auf Satzung (das heißt: Gültigerklärung) des Sparkassen-KV für das Institut eingebracht. Der Vorstand hatte davor einen einseitigen Wechsel vom Sparkassen- in den Bankenverband vorgenommen. In seinen Augen gilt seither auch der - für den Arbeitgeber günstigere - Banken-KV.

Diesen Satzungsantrag hat das Bundeseinigungsamt nun unter der Aktenzahl ZI 83/ BEA/2004-10 "nicht stattgegeben". GPA-Juristin Claudia Kral-Bast dazu: "Damit konnte man rechnen."

Die Begründung der Behörde: Das Einigungsamt kann nur satzen, wenn für ein Unternehmen gar kein KV gilt. Die BA-CA sei aber "dem Sparkassen- oder dem Banken-KV unterworfen". Für die Klärung, welchem, ist das Einigungsamt nicht zuständig.

Streit wird prolongiert

Trotz der Niederlage glaubt die GPA-Bankenexpertin, "dass das Bundeseinigungsamt zur Gültigkeit des Sparkassen-KV tendiert und der KV-Flucht eine Absage erteilt". Das lasse sich aus der komplexen Begründung ableiten. BA-CA-Anwalt Georg Schima sieht das naturgemäß anders: "Die Entscheidung erfolgte erwartungsgemäß. An der Begründung merkt man nur, dass das Einigungsamt der GPA ein bisschen an Gesichtsverlust ersparen wollte."

Der KV-Streit wird nun prolongiert: Die GPA wird den Obersten Gerichtshof noch vor Weihnachten anrufen. Dem sieht die Bank laut Schima "sehr gelassen entgegen". (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18./19.12.2004)