Beispiel Vertrag von Maastricht: Diese Vereinbarung über Integrationsschritte in der Außenpolitik und die Einführung der Gemeinschaftswährung lehnten die Dänen 1992 ab. "Von einigen zehntausend Dänen lassen wir uns den Vertrag nicht blockieren", murrte damals der Rest der Union. Der Vertrag blieb unverändert. Nur Dänemark wurden einige Ausnahmeklauseln zugestanden - und die Abstimmung wurde wiederholt. Diesmal gab es das erhoffte Ja. Nur den Euro hat Dänemark bis heute nicht.
Dieses Spiel, das erste Nein eines EU-Volkes nicht zum Auftrag für irgendwelche Änderungen zu nehmen, wiederholte sich beim Vertrag von Nizza. Diesen Vertrag, der kompliziert das EU-Machtgefüge regelt, wurde im Juni 2001 von den Iren niedergestimmt. Auch dadurch ließ sich die EU nicht vom Vertrag abbringen. Den Iren wurde zugesichert, dass Nizza ihre Neutralität nicht berührt - worauf sie 2002 zur großen Erleichterung des Rests der EU für den Vertrag stimmten.
Diese erprobte Taktik, das Volk so lange abstimmen zu lassen, bis ein Ja herauskommt, die Verträge aber nicht zu ändern, wird bei der Verfassung an ihre Grenzen stoßen. Stimmen doch im Lauf der Jahre 2005 und 2006 nicht nur einzelne Mitgliedsstaaten ab, sondern gleich elf. Ein Nein eines kleinen Landes wie Belgien oder Irland würden die EU-Lenker wohl in bewährter Weise wegstecken - vor einem Nein eines großen Landes wie Frankreich oder Großbritannien zittern aber alle. Zumal alle Umfragen ein deutliches Nein der europaskeptischen Briten zur Verfassung prophezeien.
Eine solche Ablehnung der mühsam ausverhandelten Verfassung wäre das erste Mal, dass der Zug der EU aufgehalten würde. Das liegt auch daran, dass möglicherweise nicht nur ein einzelnes Land, sondern gleich mehrere aufbegehren. Denn Vetoversuche einzelner Staaten sind bisher immer kläglich gescheitert. Polen musste seinen Widerstand gegen die Verfassung genauso aufgeben wie Frankreich seinerzeit in den 60er-Jahren Bedenken gegen Mehrheitsvoten in der Agrarpolitik.