Wie berichtet wurde der Insolvenzfonds oder Pleitenfonds per 1. August 2001 ausgegliedert. Die neu gegründete Gesellschaft übernahm die Vollziehung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IEGS) und damit die Aufgaben, die bis dahin von den Sozialämtern sowie Wirtschafts- und Sozial- bzw. Arbeitsministerium wahrgenommen worden war.
Von den bis dahin vorhandenen 12 regionalen Stellen behielt die ausgegliederte Gesellschaft neun, statt wie ursprünglich geplant vier. Bereits 2002 kritisierten die Prüfer, dass diese "im Hinblick auf deren Größe als unwirtschaftlich" zu erachten seien.