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Wolf Biermann

Foto: APA/ dpa/Scheidemann
Potsdam - Gegen den letzten DDR-Innenminister Peter- Michael Diestel ist Anklage wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage erhoben worden. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam. Diestel soll drei Mitbeschuldigte dazu verleitet haben, im April 2001 vor dem Potsdamer Landgericht in einem Zivilrechtsstreit zwischen ihm und dem Liedermacher Wolf Biermann die Unwahrheit zu sagen. Das Gericht hatte damals die Forderung Diestels wegen Ehrverletzung in Höhe von 30.000 Mark (rund 15.000 Euro) zurückgewiesen. Freiheitsstrafe Biermann hatte 1998 in einer Talk-Show von einem Besuch im DDR-Innenministerium im Sommer 1990 erzählt. Danach soll Diestel angeboten haben, ihm günstig ein Haus verschaffen zu können. Diestel verklagte Biermann wegen dieser Aussage. Diestel bot drei ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums als Zeugen auf, die aussagten, dass Biermanns Frau bei dem Gespräch nicht dabei gewesen sei. Dies war nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft falsch. Diestel hat die Anklage nach einem Pressebericht als "völlig abwegig" eingestuft. Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden. (APA/dpa)