Vorwurf der Anstiftung zu Falschaussage in Justizstreit mit Liedermacher Biermann
Redaktion
,
Potsdam - Gegen den letzten DDR-Innenminister Peter-
Michael Diestel ist Anklage wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen
Aussage erhoben worden. Das bestätigte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Potsdam. Diestel soll drei Mitbeschuldigte dazu verleitet haben, im April
2001 vor dem Potsdamer Landgericht in einem Zivilrechtsstreit
zwischen ihm und dem Liedermacher Wolf Biermann die Unwahrheit zu
sagen. Das Gericht hatte damals die Forderung Diestels wegen
Ehrverletzung in Höhe von 30.000 Mark (rund 15.000 Euro)
zurückgewiesen.
Freiheitsstrafe
Biermann hatte 1998 in einer Talk-Show von einem Besuch im
DDR-Innenministerium im Sommer 1990 erzählt. Danach soll Diestel
angeboten haben, ihm günstig ein Haus verschaffen zu können. Diestel
verklagte Biermann wegen dieser Aussage.
Diestel bot drei ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums als Zeugen
auf, die aussagten, dass Biermanns Frau bei dem Gespräch nicht dabei
gewesen sei. Dies war nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft
falsch. Diestel hat die Anklage nach einem Pressebericht als "völlig
abwegig" eingestuft. Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage kann
mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren
geahndet werden. (APA/dpa)
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