Kurz nach der Präsentation des neuen Selbstbehaltes durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Staatssekretär Alfred Finz hatte sich Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider Ende der Vorwoche zu Wort gemeldet und kategorisch ausgeschlossen, dass ein freiheitlicher Abgeordneter einem Selbstbehalt bei Bankpleiten zustimmen werde. Insbesondere Finz hatte jedoch betont, dass die Novelle mit Konsumentenschutzminister Haupt abgestimmt sei. Für den von freiheitlicher Seite hochgehaltenen Schutz der "kleinen Sparer" sei eine weiterhin hundertprozentige Garantie für Spareinlagen bis 7000 Euro geplant.
Darüber hinaus soll bis zum neuen Maximalbetrag von 30.000 Euro (bisher 20.000 Euro) ein zehnprozentiger Selbstbehalt je Sparer - nicht pro Sparbuch - gelten.
Am Montag meinte Finz auf die Frage, ob es noch Verhandlungsspielraum gebe, man verhandle bereits seit einem Jahr. Für die Sparer wäre es laut Finz eine Schlechterstellung, sollte es zu gar keinem Gesetz kommen.
Verbesserte Informationspflicht
So beinhaltet die geplante Novelle auch eine verbesserte Informationspflicht der Banken bei Fremdwährungskrediten sowie eine Beschränkung der Haftung der Republik auf bestimmte Fälle von Bankpleiten. Letzteres ist Folge eines höchstgerichtlichen Entscheids im Zusammenhang mit der BHI-Pleite (Bank für Handel und Industrie in Graz).
Nach diesem OGH-Urteil muss die Republik für sämtliche Schäden einer Bankpleite aufkommen, auch wenn der private Wirtschaftsprüfer einer Bank Fehler gemacht hat. Gegen die geplante Haftungsbeschränkung verwehrt sich dem Vernehmen nach Justizministerin Miklautsch.