Wien - Die vom Finanzministerium in der Vorwoche noch als akkordiert bezeichnete Novelle zum Bankwesengesetz wackelt. Die beiden freiheitlichen Regierungsmitglieder Herbert Haupt (Konsumentenschutz) und Karin Miklautsch (Justiz) wollen den Änderungen im Ministerrat am Dienstag "in der derzeitigen Fassung" nicht zustimmen. Damit ist vor allem der geplante neue Selbstbehalt von zehn Prozent bei Bankpleiten angesprochen. Am Montagnachmittag wurde hinter den Kulissen heftig um einen Kompromiss gerungen - Ausgang ungewiss. Im Ministerrat muss Einstimmigkeit herrschen.

Kurz nach der Präsentation des neuen Selbstbehaltes durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Staatssekretär Alfred Finz hatte sich Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider Ende der Vorwoche zu Wort gemeldet­ und kategorisch ausgeschlossen, dass ein freiheitlicher Abgeordneter einem Selbstbehalt bei Bankpleiten zustimmen werde. Insbesondere Finz hatte jedoch betont, dass die­ Novelle mit Konsumentenschutzminister Haupt abgestimmt sei. Für den von freiheitlicher Seite hochgehaltenen Schutz der "kleinen Sparer" sei eine weiterhin hundertprozentige Garantie für Spareinlagen bis 7000 Euro geplant.

Darüber hinaus soll bis zum neuen Maximalbetrag von 30.000 Euro (bisher 20.000­ Euro) ein zehnprozentiger Selbstbehalt je Sparer - nicht pro Sparbuch - gelten.

Am Montag meinte Finz auf die Frage, ob es noch Verhandlungsspielraum gebe, man verhandle bereits seit einem Jahr. Für die Sparer wäre es laut Finz eine Schlechterstellung, sollte es zu gar keinem Gesetz kommen.

Verbesserte Informationspflicht

So beinhaltet die geplante Novelle auch eine verbesserte Informationspflicht der Banken bei Fremdwährungskrediten sowie eine Beschränkung der Haftung der Republik auf bestimmte Fälle von Bankpleiten. Letzteres ist Folge eines höchstgerichtlichen Entscheids im Zusammenhang mit der BHI-Pleite (Bank für Handel und Industrie in Graz).

Nach diesem OGH-Urteil muss die Republik für sämtliche Schäden einer Bankpleite aufkommen, auch wenn der private Wirtschaftsprüfer einer Bank Fehler gemacht hat. Gegen die geplante Haftungsbeschränkung verwehrt sich dem Vernehmen nach Justizministerin Miklautsch.

Ob die Novelle zum Bankwesengesetz in ihre Einzelteile zerlegt wird, um etwa zur verbesserten Informationspflicht bei Fremdwährungskrediten eine Zustimmung im Ministerrat zu bekommen, stand am Montagnachmittag noch nicht fest. Möglich ist auch, dass das Gesetzesvorhaben des Finanzministeriums als Ganzes kippt. (Michael Bachner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.12.2004)