Dreimal hat sie schon vor Gericht Publizistikförderung erstritten, die ihr die Regierung verweigert hatte. Nun hat sie für das Jahr 2003 abermals Recht bekommen: Das Wiener Bezirksgericht verpflichtet die Republik Österreich, die Förderung von knapp 4381 Euro nachzureichen und Prozesskosten zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Grundsätzliche Skepsis autonomer Gruppen gegen den Staat", glaubte der Publizistikbeirat in "Akin" zu entdecken, sowie "eine bedenkliche Haltung gegenüber der Bundesregierung" und verweigerte deshalb die Förderung.
Bedenkliche Haltung nicht erkennbar
Dem widersprach das Gericht nun entschieden: Eine bedenkliche Haltung sei nicht erkennbar. Im Gegenteil bedeuteten regierungskritische Stellungnahmen "noch nicht, dass gegen den Staat an sich eine grundsätzliche Skepsis oder bedenkliche Haltung bestehen würde".
Die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts: Der Beirat habe "aus unsachlichen Gründen und unter Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes" die Förderung abgelehnt. 2001 war die Bundesregierung vor Gericht abgeblitzt, damals freilich mit anderen Paragrafen: "Akin" diene nicht staatsbürgerlicher Bildung und sei daher nicht förderungswürdig. 1996 fürchtete die Bundesregierung noch um die Demokratie und attestierte Gewaltbereitschaft.