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Santa Maria - Der Missbrauchs-Prozess gegen Popstar Michael Jackson soll planmäßig am 31. Jänner im kalifornischen Santa Maria beginnen. Mit dieser Entscheidung hat Richter Rodney Melville am Montag einen Antrag der Jackson-Verteidiger auf eine dreimonatige Verschiebung des Prozesses abgelehnt. Der Richter vom Superior Court sprach sich erwartungsgemäß auch gegen eine Einstellung des Verfahrens aus.

Die Anwälte des Sängers hatten ihren Antrag auf eine Aufhebung der Anklage mit dem ihrer Meinung nach "ungeheuerlichen Vorgehen" der Staatsanwaltschaft begründet. Jackson-Verteidiger Thomas Mesereau warf Staatsanwalt Tom Sneddon vor, einen Rachefeldzug gegen den Popstar zu führen.

Bei der Anhörung am Montag waren sich beide Seiten einig, dass der Prozess vier bis fünf Monate dauern könnte. Jackson wohnte dem Gerichtstermin nicht bei. Im Jänner will Melville über einen Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob frühere Missbrauchsvorwürfe, die bis jetzt nicht vor Gericht erhoben wurden, als Beweismittel in dem bevorstehenden Prozess zugelassen werden. Sneddon wolle damit eine "Neigung" Jacksons für kriminelles Verhalten aufzeigen.

Der 46-jährige Sänger war vor einem Jahr festgenommen worden, weil er im Frühjahr 2003 einen damals zwölfjährigen Buben sexuell missbraucht haben soll. Der Popstar, der gegen eine Millionen-Kaution auf freiem Fuß ist, beteuert seine Unschuld.(APA/dpa)