Wien - "Die rechtliche Diskriminierung lesbischer Frauen bei der Fortpflanzungsmedizin gehört endlich beendet. Warum sollen allein lebende Frauen oder lesbische Partnerinnen nicht das gleiche Recht haben wie verheiratete Frauen?", erklärte am Dienstag Günter Tolar, Bundesvorsitzender der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo in einer Presseaussendung.

Tolar: "Wir von der SoHo kooperieren in dieser Frage eng mit den SPÖ-Frauen, da es auf beiden Seiten um Gleichberechtigung geht. Immerhin hat die Regierung in der letzten Nationalratssitzung am 17. Dezember zwar vernünftige Verbesserungen im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) gemacht, aber die seit 1992 bestehende Einschränkung auf verheiratete oder eheähnlich lebende Paare bleibt weiterhin erhalten. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und Grünen gegen diese Diskriminierung wurde leider abgelehnt!"

SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer, Bundesgeschäftsführerin der SPÖ-Frauen, hatte in der letzten Parlamentssitzung beim Thema "Fortpflanzungsmedizingesetz" gemeinsam mit SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sowie den Grünen Abgeordneten Stoisits und Lunacek diesen Antrag zur Gleichbehandlung allein stehender und lesbischer Frauen eingebracht.

Kinderwunsch-Erfüllung nicht für alle

Stadlbauer führte aus: "Warum diskriminiert man hier allein lebende Frauen und lesbische Paare gegenüber eheähnlichen Partnerschaften? Wäre es nicht im Interesse aller, wenn Frauen, die einen Kinderwunsch haben und diesem nicht auf natürlichem Wege nachkommen können, die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin offen stehen? Es geht ja nur um eine zusätzliche Möglichkeit für jene, bei denen eine natürliche Empfängnis aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt. Ich halte die derzeitige Rechtslage jedenfalls für unlogisch und die SPÖ-Frauen werden gemeinsam mit der SoHo für die Gleichberechtigung von Frauen mit Kinderwunsch kämpfen!"

Regierungsvorlage

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ hatten in ihrer am 17. Dezember 2004 vom Nationalrat beschlossenen Vorlage explizit festgestellt: "Die Voraussetzung, dass eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig ist, soll weiterhin aufrecht bleiben."

Günter Tolar forderte daher abschließend: "Justizministerin Miklautsch ist für diese Vorlage verantwortlich und hat für diese Diskriminierung in der Parlamentsdebatte nicht einmal eine Begründung angegeben. Sie ist nun gefordert, diese grundlose Ungleichbehandlung allein stehender und lesbischer Frauen endlich zu beseitigen!" (red)