Ein Beamter des deutschen Bundesgrenzschutzes
ist mit dem Versuch gescheitert, nach jahrelanger Arbeit am Computer
einen "Mausarm" als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Das
Verwaltungsgericht Koblenz lehnte in einem am Dienstag
veröffentlichten Urteil eine Klage des 45-Jährigen gegen seinen
Dienstherren ab.
Drei Operationen blieben erfolglos
Der Betroffene war nach Angaben des Gerichts seit 1989 während der
Arbeit fast ausschließlich am Computer tätig gewesen. Seit 2002
schmerzte sein rechter Arm. Drei Operationen blieben erfolglos. Die
Kosten der Behandlung musste er allerdings teilweise selbst tragen.
Im Mai 2004 wurde der Beamte wegen einer chronischen Gelenkentzündung
in den Ruhestand versetzt.
Vor Gericht forderte er die Übernahme der gesamten Heilkosten
durch den Dienstherren und legte ein Gutachten vor, wonach vor allem
die Bedienung der Computermaus seine Krankheit verursacht hatte.
Dennoch blieb die Klage erfolglos.
Nicht typisch
Die Richter erklärten, eine Berufskrankheit liege nur dann vor,
wenn der Beamte durch seine Tätigkeit der Gefahr einer bestimmten
Krankheit besonders ausgesetzt worden sei. Davon könne hier keine
Rede sein. Denn ein "Mausarm" sei nicht typisch für Computerbenutzer.
Zudem gebe es im gesamten Bereich des Grenzschutzpräsidiums Koblenz
mit 7.500 Beschäftigten keinen vergleichbaren Fall.(APA/AP)