Wien - Der Dienstleistungsscheck, der es künftig leichter macht, legal in privaten Haushalten Pflege- und Reinigungsarbeiten zu verrichten, aber auch in Anspruch zu nehmen, wurde nun zur Begutachtung ausgesandt. Das gaben Arbeitsminister Martin Bartenstein, Frauenministerin Maria Rauch-Kallat und Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner am Mittwoch bei einer gemeinsamen Präsentation des Schecks im Parlament bekannt.

Schwarzarbeit bekämpfen

Die Begutachtungsfrist läuft bis Anfang Februar. Der Scheck soll in der Folge ab Herbst 2005 erhältlich sein, kündigte Bartenstein an. Die Regierung will mit dem Scheck, der von Robert Kalina, er entwarf die Eurobanknoten, gestaltet wurde, zwei Fliegen auf einen Schlag treffen: einerseits soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, andererseits Schwarzarbeit bekämpft werden. Bartenstein sprach am Mittwoch von einem "Angebot". "Es ist ein Angebot, für personennahe Dienstleistungen - wie beispielsweise Einkauf, Reinigung, Gartenbetreuung - Sozialabgaben zu leisten und legal beschäftigt zu sein. Die Abwicklung wird einfach und unbürokratisch erfolgen", so der Minister. Rauch-Kallat unterstrich den "besseren sozialversicherungsrechtlichen Schutz von Frauen". Und Haubner betonte, der Scheck sei "ein weiterer Pluspunkt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Der Dienstleistungsscheck wird etwa in Postämtern und Trafiken gekauft werden können. Der Wert eines Schecks beträgt zehn Euro. Im Kaufpreis enthalten sind sämtliche Sozialversicherungsabgaben, der Auftraggeber hat also mit der Übergabe des Schecks alle Verpflichtungen erfüllt. Der Auftragnehmer reicht dann seine erhaltenen Schecks bis spätestens Ende des Folgemonats beim Arbeitsmarktservice (AMS) ein. Übersteigt die Summe der mit den Schecks eingereichten Entgelte nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, sie liegt derzeit bei 316,19 € (2005: 323,46 €), ist der Auftragnehmer unfallversichert und erhält den vollen Wert der Schecks ausbezahlt. Übersteigt die Summe der mit den Schecks eingereichten Entgelte die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, so ist der Auftragnehmer kranken- und pensionsversichert. Nach Abzug der pauschalen Sozialversicherungsabgaben bleiben ihm dann pro Zehn-Euro-Scheck acht Euro. Doch auch bei Nichtüberschreiten der Geringfügigkeitsgrenze kann sich der Auftragnehmer freiwillig kranken- und pensionsversichern. Klar machte Bartenstein: Der Scheck könne nur an Personen vergeben bzw. von Personen beim AMS eingereicht werden, die eine Arbeitsbewilligung in Österreich haben.

Nicht betroffen ist die Steuerpflicht vom Dienstleistungsscheck: Eine Putzfrau beispielsweise, die brutto mehr als 15.000 Euro pro Jahr verdient, muss dann noch entsprechend Steuer zahlen, darunter gibt es ja nach der Steuerreform 2005 keine Zahlungen an den Fiskus.

Grüne befürchten prekäre Arbeitsverhältnisse

Die Grünen warnten davor, dass mit dem Dienstleistungsscheck Frauen verstärkt in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt würden. Außerdem würde so qualifiziertes Personal durch unqualifiziertes ersetzt, kritisierte die Wirtschaftssprecherin der Grünen, Michaela Sburny. Die ÖGB-Frauen sehen im Dienstleistungsscheck einen ersten Schritt, meinen aber, dass Schwarzarbeit so auch nicht eingedämmt werden könne. Und auch das Hilfswerk fordert Nachbesserungen. (DER STANDARD Printausgabe 23.12.2004)