Salzburg - Drei Jahre und vier Monate nach dem schweren Motorradunfall von Österreichs-Ski-Idol Hermann Maier am 24. August 2001 ist ein außergerichtlicher Vergleich über Schadenersatz und Verdienstentgang zu Stande gekommen. Das bestätigte am Donnerstag Maiers Rechtsanwalt Karl Heinz Klee gegenüber der APA. Über die Summe, die der Salzburger bekommt, wurde mit der Haftpflichtversicherung des deutschen Pkw-Fahrers, der den Unfall zum Teil verschuldet hatte, Stillschweigen vereinbart.

Der Innsbrucker Anwalt hat bereits die schriftliche Zustimmung Hermann Maiers zu dem Angebot der deutschen Versicherung auf dem Schreibtisch liegen. "Durch seine Mitwirkung ist der Schaden begrenzt worden. Gott sei Dank ist Maier wieder gut in Form. Er steht wieder erfolgreich im Berufsleben", zeigte sich Klee erleichtert.

Wegen der schweren Beinverletzung, die sich der Salzburger bei dem Unfall auf der Katschberg-Bundesstraße in Radstadt (Pongau) zugezogen hatte, fiel er in der Olympia-Saison 2001/02 vollkommen aus und konnte auch den darauf folgenden Winter nicht komplett bestreiten. Danach gelang dem Rennläufer allerdings ein fulminantes Comeback mit dem Gesamt-Weltcup-Sieg 2004 als Krönung.

Mit dem außergerichtlichen Vergleich wurden jetzt alle Beeinträchtigungen, die Maier nach dem Unfall auf sich nehmen musste, abgegolten, sagte Klee. Der Rechtsanwalt bestätigte, dass sein Mandant als Verdienstentgang für die Saison 2001/02 rund 1,45 Mio. Euro aus einer Karriere- und Unfallversicherung des Gerling-Konzerns erhalten habe.

Zu Beginn der Vergleichsgespräche wurde bekannt, dass der mittlerweile 75-jährige Pkw-Fahrer aus Bayern eine Versicherung in der Höhe von fünf Mio. Euro abgeschlossen hatte. Nach einem Strafbefehl des Amtsgerichtes München vom Februar 2004 trägt der Pensionist eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 750 Euro verurteilt.

Mehr als eineinhalb Jahre haben die Verhandlungen mit der deutschen Autoversicherung HUK-Coburg unter Mitwirkung der Wiener Städtischen Versicherung gedauert. Mehrere Gutachten wurden dazu eingeholt. Um noch zu einem positiven Abschluss zu kommen, wurde die Verjährungsfrist, die im August 2004 eingetreten wäre, bis zum Jahresende verschoben.

"Ich nehme an, dass das Strafurteil, in dem Maier auch ein Verschulden bestätigt wurde, einen gewissen Einfluss auf die außergerichtlichen Verhandlungen genommen hat", sagte der Anwalt des deutschen Pensionisten, Emmanuel Besold, heute im Gespräch mit der APA. "Wir vergönnen Maier aber sehr, was für ihn ausverhandelt wurde und drücken ihm beim Skifahren weiterhin die Daumen. Wir sind froh, dass die Sache erledigt ist."(APA)