Das Unterhaus hatte im November beschlossen, die Hetzjagd mit Hunden zu verbieten. Unmittelbar nach der Parlamentsabstimmung reichten die Jagdbefürworter Klage gegen das Gesetz ein, das am 18. Februar in Kraft treten soll. Eine einstweilige Verfügung könnte das Verbot um bis zu ein Jahr aufschieben, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Natur
Einstweilige Verfügung könnte Fuchsjagd-Verbot um ein Jahr verzögern
Die britische Regierung überlässt die Entscheidung der Justiz
London - Die britische Regierung will sich einer
einstweiligen Verfügung gegen das vom Unterhaus beschlossene
Fuchsjagdverbot nach eigenen Angaben nicht widersetzen. Wenn die
Countryside Alliance, eine Vereinigung der Jagdbefürworter, eine
solche beantrage, werde sich Generalstaatsanwalt Lord Goldsmith dem
nicht entgegenstellen, hieß es am Donnerstag in London. Die
Entscheidung liege aber bei der Justiz, sagte Landwirtschaftsminister
Alun Michael.
Der Streit um die vor allem beim Adel beliebte Jagd wird seit
Jahren erbittert geführt. Tierschützer lehnen die Hetzjagd als
barbarisch ab. Befürworter verteidigen sie als Ausdruck einer
Jahrhunderte alten Tradition des ländlichen Lebens. Die Jagd diene
auch der Kontrolle der Fuchsbestände und der Sicherung von
Arbeitsplätzen für die Landbevölkerung.
(APA/AP)