London - Die britische Regierung will sich einer einstweiligen Verfügung gegen das vom Unterhaus beschlossene Fuchsjagdverbot nach eigenen Angaben nicht widersetzen. Wenn die Countryside Alliance, eine Vereinigung der Jagdbefürworter, eine solche beantrage, werde sich Generalstaatsanwalt Lord Goldsmith dem nicht entgegenstellen, hieß es am Donnerstag in London. Die Entscheidung liege aber bei der Justiz, sagte Landwirtschaftsminister Alun Michael.

Das Unterhaus hatte im November beschlossen, die Hetzjagd mit Hunden zu verbieten. Unmittelbar nach der Parlamentsabstimmung reichten die Jagdbefürworter Klage gegen das Gesetz ein, das am 18. Februar in Kraft treten soll. Eine einstweilige Verfügung könnte das Verbot um bis zu ein Jahr aufschieben, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Der Streit um die vor allem beim Adel beliebte Jagd wird seit Jahren erbittert geführt. Tierschützer lehnen die Hetzjagd als barbarisch ab. Befürworter verteidigen sie als Ausdruck einer Jahrhunderte alten Tradition des ländlichen Lebens. Die Jagd diene auch der Kontrolle der Fuchsbestände und der Sicherung von Arbeitsplätzen für die Landbevölkerung. (APA/AP)