Düsseldorf - Im Verfahren um Millionenklagen von Auschwitzopfern gegen George W. Bush soll der US-Präsident vor Gericht Stellung nehmen. Eine entsprechende Aufforderung habe das Bundesbezirksgericht New York den Anwälten der Opfer zugestellt, teilte der Düsseldorfer Opfer-Anwalt Peter Wolz am Donnerstag mit. Auschwitzopfer hatten Mitte Oktober den US-Präsidenten auf Zahlung von 400 Millionen US-Dollar (297 Mio. Euro) verklagt. Das Gericht New York räumte George W. Bush eine 20-tägige Frist ein.

Kläger ist die internationale Projektgruppe Auschwitz-Sammelklagen (IPAS). Ihrer Ansicht nach beruht das geerbte Vermögen Bushs zum Teil aus Gewinnen aus NS-Sklavenarbeit, die dessen Großvater Prescott Bush durch Geschäfte mit den Nazis im Zweiten Weltkrieg gemacht haben soll. Der Miteigentümer einer Stahlfirma habe so auch von der Sklavenarbeit im Vernichtungslager Auschwitz profitiert, erläuterte Wolz.

Immunität

"Besonders wegen der viel diskutierten Immunität amtierender Präsidenten verblüfft die Entscheidung des Gerichts, eine Stellungnahme zu den Klagevorwürfen von George W. Bush zu fordern", sagte Wolz. Um die Immunität des Präsidenten aufzuheben, hatten die Holocaust-Opfer im Oktober gegen George W. Bush erfolglos ein Amtsenthebungsverfahren beim US-Senat beantragt.

Vor drei Jahren hatte die von Wolz vertretene IPAS bereits die US-Regierung verklagt und 40 Milliarden Dollar (30,8 Milliarden Euro) Entschädigung für die Auschwitz-Opfer gefordert. Ihrer Ansicht nach hätten die USA 1944 den Tod von über 400 000 ungarischen Juden verhindern können, wenn das Militär die Zufahrtswege und Eisenbahnbrücken zu dem Lager bombardiert hätte.

Das Bundesbezirksgericht Washington hatte sich damals als nicht zuständig erklärt und auf die staatliche Souveränität bei militärischen Entscheidungen verwiesen. (APA/dpa)