Eine eventuelle Haftung dieser Unternehmen für das Unglück in Kaprun wird in den USA durch ein Geschworenengericht entschieden werden, sagte Fagan. Die Entscheidung des Berufungsgerichts behandelte keine inhaltlichen Fragen zur Verantwortung der beklagten Firmen und habe auch keine Auswirkung darauf, ob einzelne Kläger Entschädigungen bekommen werden. In Österreich wurden rund 100 Zivilklagen gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG eingereicht, fügte der Advokat hinzu.
Sammelklage erweitert
Um auch die nicht-amerikanischen Opfer zu inkludieren, waren im Dezember 2001 die ursprünglichen Klagen durch eine Sammelklage im Namen aller Opfer ergänzt und erweitert worden - und zwar als "Opt-in"-Klage und nur für Haftungsfragen. "Opt-in" bedeutet, dass Hinterbliebene von Kaprun-Opfern nicht automatisch Mitglied der so genannten Klasse sind, sondern dass sich jede/r einzelne Hinterbliebene der Klasse durch einen Brief an das Gericht anschließen musste.
Im Jänner 2003 wurde von den Klägern ein Antrag auf Zulassung der "Klasse" gestellt. Am 12. November 2003 hatte das Erstgericht (Richterin Shira A. Scheindlin) diese endgültig zugelassen. Die Beklagten hatten dagegen Berufung eingelegt.
Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass sich der District Court in Bezug auf die "Opt-in" Zulassung geirrt hatte. Der District Court wurde angewiesen, diese Klagen zurückzuweisen.