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ÖVP-Sozialsprecher Walter Tancsits

Foto: APA/Jäger
Wien - ÖVP-Sozialsprecher Walter Tancsits stellt eine Erhöhung des Richtsatzes der Ausgleichszulage für Mindestpensionen in Aussicht. Ob der Richtsatz dann über der Armutsgefährdungsschwelle liegen werde, wollte er bei einer Pressekonferenz am Montag nicht beantworten. Die Pensionsanpassung aller Pensionen bis zur Medianpension um 1,5 Prozent bewertete er als "richtig" und "vernünftig". Mit der am 1.1. 2005 in Kraft tretenden Pensionsreform werde jedenfalls die Generationengerechtigkeit hergestellt, zeigte sich Tancsits überzeugt.

Auf die Frage, ob man der Forderung des Österreichischen Seniorenrates nach einer Erhöhung der Ausgleichszulage von derzeit 653 Euro auf zumindest über der Armutsgefährdungsschwelle von 670 Euro nachkommen werde, meinte Tancists vorsichtig: "Das wird sicher erhöht werden." Wie hoch, wollte er nicht sagen: "Ich weiß die Zahl jetzt nicht, jedenfalls mehr als 653 Euro." ÖVP-Pensionistenchef Stefan Knafl hatte erst vergangene Woche gemeinsam mit SPÖ-Seniorenvertreter Karl Blecha wiederholt eine Erhöhung der Ausgleichszulage für Mindestpensionen dringend eingefordert.

Die Forderung nach einer Pensionsanpassung von 1,53 Prozent - und nicht nur von 1,5 Prozent - scheint allerdings weniger anzukommen. Die Anpassung von 1,5 Prozent für alle Pensionen bis zur so genannten Medianhöhe von 686,70 Euro komme ab 2005 und werde auch nicht mehr abgeändert, so Tancsits. Man könne rechnerische Ergebnisse nicht nach fair und gerecht beurteilen, verteidigte dies der ÖVP-Sozialsprecher.

Unzureichend auf Änderungen reagiert

Grundsätzlich sei bisher auf Veränderungen in der Arbeitswelt und der Bevölkerungsstruktur unzureichend reagiert worden. Die Bundesregierung habe mit der Pensionsreform 2003 und mit der Pensionsharmonisierung hingegen die "notwendigen und korrigierenden Maßnahmen" gesetzt, so Tancsits . Er zählte bei dieser Gelegenheit nochmal die Neuerungen auf: u.a. die Durchrechnungsausweitung auf 40 Jahre, die Anhebung der Lebensarbeitszeit, die "bessere Bewertung" der Familienarbeit, sowie die Einrichtung eines Pensionskontos.

Jeder eingezahlte Euro solle nach 45 Jahren 80 Cent bringen. Durch ein Altersvorsorgesystem werde dies trotz verschiedener Berufe und arbeitsrechtlicher Verhältnisse im Laufe eines Erwerblebens sichergestellt, meinte der Sozialsprecher. Bei der Schwerarbeiterregelung habe man einen "sehr klugen Weg" gewählt, indem man die Grundsätze ins Gesetz geschrieben habe und die konkrete Durchführung dem Sozialminister überlasse.(APA)