In einem weiteren Anklagepunkt bezüglich Kontakten zur Mafia nach dem Jahr 1980 wurde der bisherige Freispruch wegen Unschuld des Angeklagten bestätigt. Mafia-Zeugen hatten behauptet, Andreotti habe sich dem "Paten" gegenüber als gefällig erwiesen. Im Gegenzug hätten die Bosse für Wählerstimmen für Andreottis Christdemokraten gesorgt. Allerdings ging das Kassationsgericht wegen Verjährung nicht auf mögliche kriminelle Verstrickungen vor 1980 ein.
Europa
Italien: Andreotti in Mafia-Prozess in letzter Instanz freigesprochen
Früherer italienischer Ministerpräsident nach Urteil durch Kassationsgericht: "Ein Albtraum ist zu Ende"
Rom - Der ehemalige italienische Ministerpräsident Giulio
Andreotti (85) ist in einem Mafia-Prozess vom Kassationsgericht, der
dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, endgültig
freigesprochen worden. Allerdings bestätigten die obersten Richter am
Dienstag ein Urteil in zweiter Instanz, wonach die Vorwürfe wegen
Zusammenarbeit mit einer kriminellen Vereinigung vor dem Jahr 1980
lediglich verjährt seien.
Die Kassationsrichter bestätigten in ihrem Urteilsspruch die
Einschätzung der Berufungsrichter von Palermo, nach denen Andreotti
Anfang der 1980er Jahre Kontakte zu sizilianischen Mafiosi gepflegt
hatte. Später habe er jedoch die Gefährlichkeit dieser Beziehungen
eingesehen und jegliche Verbindung zur Cosa Nostra unterbrochen, ging
aus der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts in Palermo des Jahres
2003 hervor, die von den Kassationsrichtern bestätigt wurde.
"Andreotti hat gewonnen, doch der Fleck bleibt", kommentierten
Rechtsexperten in Rom. Andreotti feierte den Freispruch. Ein Albtraum
sei zu Ende gegangen. (APA)