Berlin - Für die Zuwanderung nach Deutschland gibt es seit Samstag eine neue gesetzliche Grundlage. Damit wird das Ausländerrecht vereinfacht, der Zuzug von Fachkräften erleichtert und die Integrationsmaßnahmen werden ausgeweitet. Das Gesetz, über das mehr als vier Jahre gestritten worden war, enthält auch eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus und zum Schutz vor Terror. Potenzielle Terroristen und so genannte Hassprediger können nun leichter abgeschoben werden.

Die Diskussion über die Neuregelung der Zuwanderung nach Deutschland hatte bereits Anfang 2000 begonnen. Erst im zweiten Anlauf konnten sich Regierung und Opposition im Sommer vergangenen Jahres einigen. Der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) erklärte vor dem In-Kraft-Treten, mit der Reform werde "erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung nach Deutschland gesteuert und wirksam begrenzt werden kann".

Mit dem Gesetz wird die Zahl der Aufenthaltstitel von fünf auf zwei reduziert. Es gibt nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Der Anwerbestopp aus den 70er Jahren bleibt weitgehend bestehen. Die Zuwanderung Höchstqualifizierter wird aber deutlich erleichtert, ihnen kann von Anfang an ein Daueraufenthalt gewährt werden. Arbeitskräfte mit mittlerer Qualifikation können in begrenztem Umfang zuwandern - allerdings nur, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen können, für den es keine Bewerber aus dem Inland oder der EU gibt.

Der Flüchtlingsschutz von nichtstaatlich und wegen ihres Geschlechts Verfolgten wird verbessert. Sie können einen Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Konvention erhalten.

Jeder Zuwanderer erhält einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Für bereits in Deutschland lebende Ausländer sollen zusätzlich 50.000 bis 60.000 Kurse im Jahr angeboten werden. Ausländer, die nicht an den Kursen teilnehmen oder diese abbrechen, müssen mit spürbaren Sanktionen rechnen. Ihnen können die Sozialleistungen gekürzt werden. Auch die Verlängerung des Aufenthaltsstatus kann ihnen verweigert werden. Die auf 264 Millionen Euro jährlich geschätzten Kosten für die Integrationskurse übernimmt der Bund.

"Tatsachengestützten Gefahrenprognose"

Die Abschiebung von Ausländern mit Terrorismusbezug erfolgt auf der Grundlage einer "tatsachengestützten Gefahrenprognose". Gefährliche Ausländer, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, weil ihnen dort Folter oder Todesstrafe drohen, sollen strikt überwacht werden. Zu den Kontrollinstrumenten zählen Meldeauflagen, Residenzpflicht sowie das Verbot bestimmter Kommunikationsmittel.

Auch so genannte Hassprediger, die öffentlich zu Gewalt aufrufen, können künftig leichter aus Deutschland ausgewiesen werden. Dafür wird eine "Ermessensausweisung" eingeführt. Schlepper werden in jedem Fall ausgewiesen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden. (APA/AP)