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Rechtsstaatlichkeit als "politische Mitte" in der Asyl-Diskussion: Diakoniechef Michael Chalupka.

Foto: APA/Gindl
Wien - In Sachen Asylgesetz hat Diakoniepräsident Michael Chalupka für das neue Jahr einen Wunsch: "Die Debatte sollte entideologisiert werden." Nicht Polemiken, sondern lösungsorientierte Gespräche seien im Vorfeld der geplanten Asylgesetznovelle angebracht: "In dieser Diskussion befindet sich die politische Mitte dort, wo die Rechtsstaatlichkeit ist."

Für das neue Asylgesetz wird im Innenministerium derzeit ein Entwurf vorbereitet. Dieser soll in den kommenden Wochen präsentiert werden - nach einem Gespräch der neuen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) mit Vertretern der vier größten Flüchtlingshilfs-NGOs (Caritas, Diakonie, Volkshilfe und Rotes Kreuz).

Unter Prokops Vorgänger Ernst Strasser hatte der Ministerrat eine "Punktuation" verabschiedet, die Maßnahmen wie eine neue "Sicherungshaft" als Ergänzung zur Schubhaft und Gebietsverbote für Asylwerber vorsieht. Auch die Abschaffung der asylrechtlichen Berufungsinstanz, des Unabhängigen Bundesasylsenats (Ubas), wurde angedacht.

Dies sei der falsche Weg, betont Chalupka - und schlägt stattdessen vor, für "mehr und besser qualifiziertes Personal bei den Bundesasylämtern in der ersten asylrechtlichen Instanz" zu sorgen: Dort, wo die Grundentscheidung falle, ob ein Flüchtling Asyl erhält oder nicht, werde auch entschieden, wie lang ein Verfahren insgesamt dauere. Nämlich "derzeit zu lange", da zwei Drittel aller angefochtenen Sprüche vom Ubas in der zweiten Instanz aufgehoben werden müssten.

Auch der Umgang mit nicht österreichischen Straffälligen, die aus der Haft heraus Asylanträge stellen, entscheide sich in der ersten Instanz. "Menschen, die das System auszunützen versuchen", sei durch rasche asylrechtliche Entscheidungen das Handwerk zu legen. Werde über ihre Asylanträge nämlich binnen sechs Monaten befunden, so erfolge die Abschiebung - im Fall eines negativen Bescheids - direkt aus der Schubhaft heraus.

Chalupka: "Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Schubhaft bis zu sechs Monate lang verhängt werden. Dass einem Asylantrag die Entlassung aus dem Gefängnis folgt, passiert also nur dann, wenn die Asylbehörde länger als ein halbes Jahr für einen Spruch braucht." (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 31.12.2004, 1./2.1. 2005)