Berlin - Die deutsche Regierung hat Zweifel des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Reform zurückgewiesen. "Das Gesetz ist verfassungskonform. Das haben die Experten des Justizministeriums überprüft", sagte eine Sprecherin des deutschen Arbeitsministers Wolfgang Clement (SPD) dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). Der wissenschaftliche Dienst hält die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen zumindest für "verfassungsrechtlich problematisch", weil dadurch in die vom Grundgesetz garantierte Selbstverwaltung der Kommunen eingegriffen werde. Der Arbeitsmarktexperte der SPD-Fraktion Klaus Brandner räumte ein, dass Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Einrichtungen des Bundes nicht im Grundgesetz vorgesehen seien. "Entscheidend ist aber, dass die Rechtshoheit der Kommunen nicht ausgehebelt wird, und das ist sicher gestellt", sagte Brandner dem "Handelsblatt". So könnten die Kommunen frei entscheiden, ob sie Arbeitsgemeinschaften bilden. Außerdem blieben die kommunalen Mitarbeiter in dem Arbeitsgemeinschaften unter der Weisungshoheit der Kommunen. (APA)