Nürnberg - Nach dem In-Kraft-Treten der Arbeitsmarktreform in Deutschland hat der deutsche Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Wirtschaft zur Zusammenarbeit mit den Kommunen und mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Umsetzung von Hartz IV aufgerufen. "Diese Reform wird nur gelingen, wenn Sie alle mit den Arbeitsagenturen vor Ort und den Kommunen zusammenwirken, damit wir so viele Arbeitssuchende so schnell wie möglich aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausholen können", sagte Clement am Montag in Nürnberg.

Bedauert Softwarefehler

Der Minister fügte hinzu, er sei überzeugt, dass Hartz IV eine der entscheidenden Strukturreformen für mehr Wachstum sei. Clement bedauerte nochmals, dass es unmittelbar vor dem Start des neuen Arbeitslosengelds II zu einem Softwarefehler gekommen sei, wodurch voraussichtlich rund 150.000 Bezieher der Unterstützung ihr Geld nicht pünktlich auf dem Konto gehabt hatten. Es sei ein "sehr, sehr ärgerlicher Programmierfehler" passiert, den er sehr bedauere. Insgesamt habe die neue Software aber funktioniert, betonte der deutsche Wirtschaftsminister.

Clement wies laut Redetext nochmals darauf hin, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bisherige Sozialhilfeempfänger neu in der Arbeitslosenstatistik auftauchen würden, was die Zahl der Arbeitslosen im Jänner rein statistisch erhöhen werde. "Im Verlauf des Jahres erwarte ich dann einen allmählich einsetzenden Rückgang der Zahl der Arbeitslosen", bekräftigte er.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsmarktreform wies Clement zurück. Das Gesetz zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sei von einer überragenden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat getragen worden, sagte der Minister. "Wir sind überzeugt, dass es auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält", ergänzte er.

Die Umsetzung bewege sich nicht auf unsicherem Boden, sondern auf einer von einer breiten Mehrheit getragenen gesetzlichen Grundlage. Auslöser für Berichte über angebliche Zweifel des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sei eine Aussage eines Mitarbeiters gewesen. Dieser habe nur mögliche Problempunkte aufgezeigt, ohne dass diese gleichzeitig einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen worden seien. "Das ist völlig undramatisch", sagte Clement. (APA/Reuters)