Die deutschen Bundesländer streben eine
gemeinsame Regelung für Studiengebühren an. Die neue Präsidentin der
Kultusministerkonferenz, Johanna Wanka, kündigte in einem
AP-Interview an, sich für eine bundesweite Rahmenregelung
einzusetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gebührenverbot
kippen sollte. Auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch
betonte, es dürfe nach Möglichkeit zu keinen Alleingängen einzelner
Länder kommen: "Vieles spricht dafür, dass die Länder dazu eine
Vereinbarung treffen."
Das deutsche Bundesverfassungsgericht entscheidet am 26. Jänner
über eine Klage unionsregierter Länder gegen das Verbot von Gebühren
für das Erststudium im Hochschulrahmengesetz. Wanka, die am 1. JÄnner
die KMK-Präsidentschaft übernommen hat, sagte, das Ländergremium
werde sich bei einer Entscheidung für Gebühren "intensiv darum
kümmern müssen, wie Studiengebühren eingeführt werden und dass keine
Kleinstaaterei entsteht". Die ideologischen Schranken verliefen bei
diesem Thema nicht zwischen A- und B-Ländern.
Eine Aufgabe der KMK könne zudem sein, eine allgemeine Regelung
mit den Finanzministern zu erreichen, mit der ein Rückfahren der
Landeszuschüsse für die Hochschulen bei der Einführung von Gebühren
verhindert werden solle, sagte die CDU-Politikerin. Ansonsten werde
die Idee, mit Studiengebühren die Qualität des Studiums zu
verbessern, "ad absurdum geführt".
Koch erklärte, Studiengebühren dürften allerdings nicht dazu
führen, dass junge Leute es auf Grund ihres Einkommens nicht mehr
wagten, ein Studium aufzunehmen. Wanka plädierte für neue Wege bei
der Studienfinanzierung, mit denen auch Gebühren besser finanziert
werden könnten. Das jetzige System mit BAföG sei nicht optimal, da
der Anteil Studierender aus sozial schwachen Schichten bei zehn bis
zwölf Prozent geblieben sei, was wesentlich niedriger sei als in
Ländern mit Studiengebühren. Sie befürworte stattdessen ein System
mit Darlehen und elternunabhängiger Grundfinanzierung. (APA)