Die deutschen Bundesländer streben eine gemeinsame Regelung für Studiengebühren an. Die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Johanna Wanka, kündigte in einem AP-Interview an, sich für eine bundesweite Rahmenregelung einzusetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gebührenverbot kippen sollte. Auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch betonte, es dürfe nach Möglichkeit zu keinen Alleingängen einzelner Länder kommen: "Vieles spricht dafür, dass die Länder dazu eine Vereinbarung treffen."

Das deutsche Bundesverfassungsgericht entscheidet am 26. Jänner über eine Klage unionsregierter Länder gegen das Verbot von Gebühren für das Erststudium im Hochschulrahmengesetz. Wanka, die am 1. JÄnner die KMK-Präsidentschaft übernommen hat, sagte, das Ländergremium werde sich bei einer Entscheidung für Gebühren "intensiv darum kümmern müssen, wie Studiengebühren eingeführt werden und dass keine Kleinstaaterei entsteht". Die ideologischen Schranken verliefen bei diesem Thema nicht zwischen A- und B-Ländern.

Eine Aufgabe der KMK könne zudem sein, eine allgemeine Regelung mit den Finanzministern zu erreichen, mit der ein Rückfahren der Landeszuschüsse für die Hochschulen bei der Einführung von Gebühren verhindert werden solle, sagte die CDU-Politikerin. Ansonsten werde die Idee, mit Studiengebühren die Qualität des Studiums zu verbessern, "ad absurdum geführt".

Koch erklärte, Studiengebühren dürften allerdings nicht dazu führen, dass junge Leute es auf Grund ihres Einkommens nicht mehr wagten, ein Studium aufzunehmen. Wanka plädierte für neue Wege bei der Studienfinanzierung, mit denen auch Gebühren besser finanziert werden könnten. Das jetzige System mit BAföG sei nicht optimal, da der Anteil Studierender aus sozial schwachen Schichten bei zehn bis zwölf Prozent geblieben sei, was wesentlich niedriger sei als in Ländern mit Studiengebühren. Sie befürworte stattdessen ein System mit Darlehen und elternunabhängiger Grundfinanzierung. (APA)