Wien - Die außerordentliche Hauptversammlung (HV) am 17. Jänner sorgt für Hochspannung im Poker um die Übernahme der VA Tech. Insbesondere die dort geplante Abschaffung des Höchststimmrechts (sie besagt, dass ein Aktionär maximal 25 Prozent der Stimmen hat, egal wie hoch sein Aktienbesitz tatsächlich ist, Anm.) erhitzt die Gemüter. Die Abschaffung dieser in der VA-Tech-Satzung festgeschriebenen Stimmrechtsbeschränkung ist eine wesentliche Bedingung für das von Siemens am 10. Dezember gelegte Übernahmeangebot und hat damit das Zeug, den Deal zu kippen.

Genau deshalb ist zwischen Siemens, ÖIAG und unabhängigen Aktionärsvertretern nun ein erbitterter Kampf um die Interpretation der Bestimmungen zur Abschaffung des Höchststimmrechts entbrannt. ÖIAG und Siemens sind Insidern zufolge der Auffassung, eine einfache Stimmenmehrheit würde reichen, sofern dahinter eine Dreiviertelmehrheit des Kapitals stehe. Anlegerschützer und die VA Tech hingegen stehen auf dem Standpunkt, dass für ein positives Votum 75, zumindest aber 50 Prozent der anwesenden Stimmen notwendig sind.

Erstere Variante hätte den Vorteil, dass Siemens und ÖIAG (sie halten zusammen rund 31,1 Prozent des stimmberechtigten Kapitals, Anm.) eine positive Entscheidung so gut wie in der Tasche hätten, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass überhaupt mehr als 50 Prozent aller VA-Tech-Aktionäre zur HV kommen. Mit zusammen 31,1 Prozent des stimmberechtigten Kapitals hätten sie also eine lockere Mehrheit.

Anfechtungsklage wegen abgestimmten Verhaltens

Viel wird nun von einer Klarstellung abhängen, die der Vorsitzende der Übernahmekommission, Peter Doralt, noch diese Woche abgeben wird. Denn als Rechtsnachfolgerin der Victory Industriebeteiligung AG des Mirko Kovats muss sich die Siemens Technologie Beteiligung AG (SBT) mit einer Anfechtungsklage wegen abgestimmten Verhaltens herumschlagen. Diese resultiert aus der HV am 29. April 2004, in der die Victory die angestrebte Kapitalerhöhung gemeinsam mit unbekannten Schweizer Paketaktionären gekippt hatte.

Zu klären ist nun, ob die SBT überhaupt mitstimmen darf und ob bei gleichem Stimmverhalten mit der ÖIAG nicht abgestimmtes Verhalten vorliegen könnte. Sowohl bei der ÖIAG als auch bei Siemens weist man allein den Gedanken, über Tagesordnungspunkte der HV gemeinsam beraten zu haben, brüsk zurück.

Zustimmung zur Abschaffung des Höchststimmrechts könnte Siemens Österreich zweifellos damit erwirken, würde sie ihr freiwilliges Übernahmeangebot von 55 Euro je Aktie noch vor der HV erhöhen. "Davon hängt alles ab", sagt ein Aktionärsvertreter, der nicht genannt werden will, "insbesondere, ob Siemens 75 Prozent des Kapitals braucht zur Übernahme oder nur 50 Prozent." (Luise Ungerboeck, Der Standard, Printausgabe, 08.01.2005)