Inguschetien: Russische Polizeikräfte erschießen vier "Terroristen"
Heftige Gefechte in der Stadt Nasran nahe der Grenze zu Tschetschenien
Redaktion
,
Moskau/Nasran - Russische Sicherheitskräfte haben am Samstag bei einem stundenlangen heftigen
Feuergefecht in Tschetscheniens Nachbarrepublik Inguschetien vier
mutmaßliche Terroristen erschossen. Die vier Männer seien an dem
Überfall auf Inguschetien mit fast 100 Todesopfern im Juni 2004
beteiligt gewesen, teilte der russische Inlandsgeheimdienst FSB mit.
Die vier Getöteten seien auch der Planung weiterer Terroranschläge
verdächtig gewesen.
Unterstützt von fünf Panzerwagen umringten etwa 100 Polizisten und
Geheimdienstoffiziere in der Nacht zum Samstag ein Haus in Nasran,
der größten Stadt Inguschetiens. Bei dem Sturm seien Maschinengewehre
und Flammenwerfer eingesetzt worden, berichteten russische Medien. In
der Stadt waren Explosionen und das Feuer automatischer Waffen zu
hören.
Erhöhte Alarmbereitschaft
Die sonst an einem Samstagvormittag von vielen Menschen besuchte
Innenstadt war wie ausgestorben. Russische Truppen in der Stadt im
Grenzgebiet zwischen den russischen Republiken Inguschetien und
Tschetschenien waren in erhöhter Alarmbereitschaft.
Der Leiter der russischen Sicherheitsbehörden, Sergej Korjakow,
erklärte gegenüber der Agentur ITAR-TASS, zwei der vier "vernichteten
Banditen" seien Einwohner Inguschetiens gewesen. Bei der Operation
sei kein Zivilist verletzt worden.
Bewaffnete aus Inguschetien und Tschetschenien hatten in der Nacht
zum 22. Juni 2004 inguschetische Polizeistellen und Regierungsgebäude
überfallen und fast 100 Menschen getötet. Dabei erbeuteten sie auch
Waffen für die Terroristen, die im September Geiseln in der Schule
von Beslan nahmen und 330 Menschen, darunter 186 Kinder, töteten. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.