Formal haben bisher 22 Institutionen eine Akkreditierung als Privatuniversität beantragt, davon wurden zehn zugelassen (eine Akkreditierung wurde mittlerweile wieder widerrufen). Drei Anträge sind noch offen und werden derzeit behandelt. Darüber hinaus wurde die Zulassung von 19 Studiengängen beantragt, zehn davon wurden positiv erledigt, fünf sind noch offen. Einziges Beurteilungsgremium für den aus acht Universitätsexperten zusammengesetzten weisungsfreien Rat sei die Qualität, so Konrad. Wer hinter einem Studiengang stehe, sei für die Beurteilung nicht relevant.
Gleichzeitig gestand Konrad zu, dass sich der Privatuniversitätssektor in einer Form entwickelt habe, der von der Politik so nicht intendiert worden sei. Das politische Ziel einer Öffnung des Marktes für Private sei nicht zu 100 Prozent realisiert worden. Jene Privatunis, auf die man mit besonderem Stolz blicke - wie etwa die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg, die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) oder die Anton Bruckner Privatuniversität in Linz -, seien eben nicht privat, sondern "eigentlich öffentliche Unis auf Landes- und Gemeindeebene". Dies sei vom Gesetz, das nur ein Finanzierungsverbot des Bundes beinhaltet, nicht intendiert gewesen.
Fehler habe man im Fall der International University (IU) gemacht, der man 2003 die Akkreditierung wieder entzogen hat, bedauerte Konrad. Nach ersten Vorwürfen, der Rat sei ein "Verhinderungsinstitut", habe man bei den damals akkreditierten Institutionen "im Zweifelsfall 'Ja' gesagt", um den Privaten eine faire Chance zu geben. Die IU habe diese Chance aber nicht genutzt, weshalb man aus Konsumentenschutzgründen die (befristet erteilte) Zulassung noch vor Fristablauf entzogen habe. Der Anbieter sei nicht seriös genug gewesen.
In den nächsten Monaten steht die Reakkreditierung der ersten Privatunis an, da der Rat nur befristete Zulassungen erteilt. Konrad bedauerte, dass staatliche Unis neue Lehrgänge nicht verpflichtend vom Rat akkreditieren lassen müssen. Im Moment herrsche deshalb keine Waffengleichheit: Während eine Privatuni wie die UMIT jeden Lehrgang vom Rat prüfen lassen muss, seien die staatlichen Unis dazu nicht verpflichtet. (APA)