Immer wieder werden seit der Flutkatastrophe in Asien die Fotos von vermissten Österreichern gezeigt: ob auf Aufnahmen vom Flughafen, wo Angehörige Transparente mit Namen und Bildern hochhalten, oder in Reportagen über Einzelschicksale. Kritische Beobachter mögen sich indes fragen, ob dies nicht die Privatsphäre verletzt, zumal die Betroffenen oft mit vollem Namen genannt werden. Der Wiener Medienrechtsanwalt Michael Pilz aber bezeichnet dies als "medienrechtlich unbedenklich".

Persönliche Interessen würden im Sinne des Mediengesetzes nicht beeinträchtigt, sagt er zur APA. "Die Tatsachen des Privat- und Familienlebens werden ausgebreitet, und natürlich ist es eine Privatsache, wenn ich auf Urlaub bin", so Pilz. Die Offenlegung der Tatsache, dass man auf auf Urlaub fahre, sei ja nicht per se interessensbeeinträchtigend.

Der im Mediengesetz verankerte so genannte Bildnisschutz komme seiner Ansicht nach nicht zum Tagen. Und die Betreffenden seien auch "weder Opfer einer Straftat noch einer solchen verdächtig". Einziger rechtlicher Haken könnten die Fotorechte selbst sein, meint Pilz - dass etwa ein Fotograf Rechte für ein abgedrucktes Bild geltend machen könnte. (APA)