Beamte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf vom Staat bezahlte potenzsteigernde Mittel, wenn die Medikamente aus gesundheitlichen Gründen vom Arzt verordnet worden sind. Ein entsprechender Ausschluss der Mittel von der Beihilfe sei unwirksam, erklärte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Das Land Baden-Württemberg legte Berufung gegen das Urteil ein. (AP/DER STANDARD; Printausgabe, 12.1.2005)