Wien/Graz - Seit Mittwoch ist offiziell, dass auch die B-Probe im "Fall Hans Knauß" positiv ist. Der österreichische Skirennläufer hatte am 27. November in Kanada eine Probe mit einem leicht erhöhten Nandrolon-Wert abgeliefert. Der Internationale Skiverband FIS hat den Riesentorlauf-Vizeweltmeister deshalb gemäß WADA-Bestimmungen vorläufig suspendiert. Die Anhörung des 33-jährigen Sportlers wird Mitte Februar in Oberstdorf erfolgen, damit ist ein Start von Knauß bei der Alpin-WM in Bormio definitiv kein Thema mehr.

Volle Unterstützung vom Skiverband

"Mit dieser Mitteilung ist ab heute das FIS-Verfahren eröffnet, eine provisorische Sperre ist rechtlich aber nicht als Verurteilung zu werten", erklärte Knauß-Rechtsanwalt Dr. Christian Flick. Knauß wird im nun folgenden "Dopingverfahren" zusammen mit Flick und dem ÖSV alle notwendigen und rechtlichen Maßnahmen setzen. Vom Skiverband erhält der Schladminger volle Unterstützung, "denn wir sind überzeugt, dass kein schuldhaftes Verhalten vorliegt", bekräftigte ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel am Mittwoch.

"Nichts zu verbergen"

Ziel sei es, dass Knauß so rasch wie möglich auf die internationalen Skipisten zurückzukehre, der Sportler selbst will sich an der lückenlosen Aufklärung aktiv beteiligen. "Er hat nichts zu verbergen, es geht jetzt vor allem um eine lückenlose Darstellung zum Wohle von Hans Knauß", betonte Sportrechtsanwalt Flick.

Einige Dinge sind bereits am Laufen, einige haben sich bereits erledigt. So hat die spezielle Untersuchung in Köln die Hoffnung, dass der erhöhte Nandrolon-Wert auf endogene Bildung zurückzuführen ist, nicht bestätigt. Damit steht für den ÖSV praktisch fest, dass ein - von Knauß privat konsumiertes - kontaminiertes Nahrungsergänzungs-Mittel der Auslöser war.

Seibersdorf bestätigt Verunreinigung des Nahrungsergänzungsmittels

Der ÖSV hat Knauß deshalb nahe gelegt, gegen den Hersteller rechtliche Schritte einzuleiten. "So ferne nicht ohnehin die Nahrungsmittelbehörde eingreift. Einem möglichen Zivilverfahren werden wir uns jedenfalls anschließen oder sogar selbst klagen, denn der mögliche Imageverlust trifft auch den ÖSV", stellte Schröcksnadel auch eine Schadenersatzklage in Aussicht. In Seibersdorf hat die Prüfung auch einer verschlossenen Charge aus derselben Produktion die Verunreinigung bestätigt. Schröcksnadel: "Der (ausländisch/Anm.) Hersteller garantiert aber schriftlich ein reinstes Produkt."

Rettung der Karriere im Vordergrund

Flick will sich vorerst aber auf das Hauptziel konzentrieren. "Man darf nicht den Fehler machen, sich auf Nebenschauplätzen aufzuhalten. Wir werden auf der ersten Etappe alles denkbare versuchen, um eine Spur zur Entlastung zu finden. Das Hauptziel ist aber die Rettung der Karriere des Hans Knauß. Dass er so billig wie möglich davon kommt und so rasch wie nur möglich wieder Skifahren kann."

Laut Mitteilung der FIS ist eine mögliche Anhörung von Knauß bei der FIS-Vorstandssitzung zwischen 16. und 18. Februar im Rahmen der Nordischen WM in Oberstdorf vorgesehen. Vorstands-Mitglied Schröcksnadel sitzt aber nicht in der Doping-Kommission. "Wen die FIS den Argumenten von Knauß folgt, könnte er durchaus mit einem blauen Auge davon kommen", so die Hoffnung von Schröcksnadel, der die ganze Thematik für "überzogen" hält. "Im Moment schwingt das Pendel etwas zu weit aus, man sollte es auf echtes Doping reduzieren."

WM kein Thema

Für Knauß ist jedenfalls ein Start bei der Alpin-WM in Bormio kein Thema mehr. "Ich sehe juridisch keinen Ansatz für einen Rettungsansatz hinsichtlich Bormio. Das wäre zwar spannend, aber das Dopinggesetz für Sportler ist sehr komplex", so Flick, der zudem einschränkt: "Knauß wäre auch im Kopf nicht frei. Hauptziel ist fürs Erste die Rettung seiner Karriere."

Demel: "Als nächstes ist die Firma dran"

Am Mittwochabend meldete sich der Vorsitzende des Österreichischen Anti-Doping-Comites (ÖADC), Dr. Karlheinz Demel, zu Wort: "Es gibt ja eine Garantieerklärung der Nahrungsmittelfirma, dass das Produkt unbedenklich ist. Also werde ich laut Paragraf 5a des Arzneimittelgesetzes tätig werden", so Demel zur APA. Dieser Paragraf besagt, dass es verboten ist, gesundheitsschädliche Produkte auf den Markt zu bringen.

"Als nächstes ist die Firma dran. Ich werde die Exekutive einschalten." Befragt nach den Chancen von Knauß, wollte Demel keine Prognosen abgeben. "Vor Gericht und auf hoher See ist alles in Gottes Hand, pflege ich da zu sagen." Jedenfalls sei das Nandrolon auf Grund des Wertes keinesfalls leistungsfördernd gewesen. (APA/red)