Wien - Auf sechs Monate bedingt wurde am Donnerstag, im Wiener Straflandesgericht die Strafe für jenen Kraftfahrer erhöht, der am 17. März 2004 auf der Wagramer Straße in Wien-Donaustadt einen grauenhaften Verkehrsunfall verursacht hatte. Der 50-jährige Mann hatte vergessen, den Kranarm seines 24 Tonnen schweren Lkw ordnungsgemäß einzufahren. In einer S-Bahn-Unterführung kam es zum Unglück: Der Kran touchierte mit der Brücke, bewegte sich seitwärts und schlug einem entgegen kommenden Autofahrer den Kopf ab.Grobe Fahrläsigkeit

Im vergangenen September war der Kraftfahrer dafür vom Bezirksgericht Donaustadt wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem Staatsanwalt erschien das zu milde. Der Berufungssenat (Vorsitz: Albert Erhard) verdoppelte nun die Bewährungsstrafe. Drei Monate wären einfach zu wenig, obwohl der Unglückslenker zum Unfallzeitpunkt weder alkoholisiert noch zu schnell unterwegs gewesen war. Es liege nämlich "eine besonders grobe Fahrlässigkeit" vor, hieß es in der Begründung.

"Den Unfall habe er gar nicht bemerkt"

Den Unfall habe er gar nicht bemerkt, nur "einen Kracher" gehört: "Ich hab mir dacht: 'Verflixt, der blöde Kran!' Ich hab' von dem Pkw nix bemerkt." Als er ausstieg und nach rückwärts ging, sah er den geköpften Lenker in einem Allradwagen sitzen. Der Kran hatte das Dach des Fahrzeugs komplett weggerissen.

Der getötete Autofahrer war 36 Jahre alt, verheiratet und Vater einer zehn Jahre alten Tochter.(APA)