Wien - Nach scharfer Kritik der vier österreichischen Mobilfunkbetreiber und der Telekom Austria (TA) kommt die sogenannte "kleine" Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) heute, Montag, Nachmittag nun doch abgeändert in den Ministerrat. In der gekürzten Version sind nur mehr die Umsetzung der Endgeräterichtlinie und der Instanzenzug bei Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission, gegen die künftig beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben werden kann, enthalten, erwartet One-Finanzchef Eduard Zehetner. Der umstrittene Rest soll seines Wissens in Ausschusssitzungen zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Von ursprünglich 27 Punkten soll die Kurzfassung nur mehr eine Handvoll Artikel umfassen, die sich auf Inhalte beschränken, deren Änderung für das Budget notwendig sind. Im Budgetgesetz sind Einnahmen von mindestens 4 Mrd. S (291 Mill. Euro) aus der Versteigerung von Lizenzen für das "Welthandy-System" UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) vorgesehen, daher muss die Novelle als Budgetbegleitgesetz im Ministerrat beschlossen werden. Vorerst wurde aus dem Infrastrukturministerium zu den Änderungen keine Stellungnahme abgegeben. Nicht beschlossen werden demnach heute die umstrittenen, in der Novelle vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten der Regulierungsbehörde Telekom Control in bestehende Konzessionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisgestaltung und Abrechnungssystem sowie der Rechtsanspruch künftiger Telekom-Betreiber auf "national roaming" und "service providing", womit bestehende Mobilfunkbetreiber Marktnewcomern ihre Infrastruktur mit einem vom Regulator festgesetzten Preis zur Verfügung stellen müssten. (APA)