Einfrieren von Embryonen und Leihmutterschaften quasi verboten
Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden. Demnach ist die Befruchtung mit Ei- oder Samenzellen, die nicht von dem kinderlosen Paar selbst stammen, verboten. Höchstens drei Eizellen dürfen jeweils im Reagenzglas befruchtet werden. Das Einfrieren von Embryonen ist praktisch verboten ebenso wie Leihmutterschaften.
Verbote für Lesben und Frauen ab 50
Untersagt ist die künstliche Befruchtung von Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben oder allein stehen oder über 50 Jahre alt sind. Auch die Verwendung von Embryos für wissenschaftliche Forschung wird verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits hunderte italienische Paare zu FortpflanzungsmedizinerInnen in die Schweiz und in andere europäische Länder getrieben. "Im vergangenen Jahr hatte ich pro Woche ein oder zwei Paare aus Italien in der Praxis, heute ist es eines pro Tag", sagte der Leiter eines Fertilitätszentrum im südschweizerischen Tessin.
Spaltung durch politische Couleurs hinweg