Straßburg/Paris- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei wegen des Todes eines Häftlings während des Transports in einem Polizeiwagen wegen Verletzung des Rechts auf Leben verurteilt. Bei einem Transport von der Haftanstalt von Diyarbakyr zu jener von Gaziantep verlor im Jahr 1996 Kadri Demir, ein Angehöriger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, sein Leben. Demir war wegen seiner Parteizugehörigkeit zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Eine Obduktion der Leiche hatte laut Gerichtsurteil auf verschiedene Wunden am Körper hingewiesen, unter anderem in der Kopfgegend. Ohne genau festzulegen, ob die Wunden in der Haftanstalt von Diyarbakyr, in der es am 24. September 1996 zu einem Aufstand der Häftlinge gekommen war, oder während des Transports zugefügt wurden, schloss das Straßburger Gericht auf die Verantwortung des türkischen Staates. Ankara wurde in dem Urteil weiter vorgeworfen, keine offiziellen Ermittlungen über die Umstände des Todesfalles veranlasst zu haben. Ankara wurde verurteilt, den Hinterbliebenen des Opfers 88.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. (APA)