Lübeck - Zwei heterosexuelle Rentnerinnen aus Schleswig-Holstein haben das deutsche Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft genutzt, um sich gegenseitig besser abzusichern.

Die 79 und 73 Jahre alten Frauen schlossen vor dem Standesamt in Bad Schwartau die Ehe, bekannten aber gleichzeitig nicht homosexuell zu sein, wie die "Lübecker Nachrichten" berichten. "Wir wollen uns gegenseitig absichern", sagten sie dem örtlichen Standesbeamten, bevor dieser die gleichgeschlechtliche Partnerschaft offiziell besiegelte.

Vorgang rechtmäßig

Laut Bundesjustizministerium ist der Vorgang rechtmäßig. "Es ist richtig, dass die Lebenspartnerschaft nicht von einer homosexuellen Neigung abhängt. Das ließe sich schwer kontrollieren", sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung.

Hinterbleibene bekommt bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen

Sofern die Homo-Ehe beim Tod eines Partners mindestens ein Jahr lang bestand, kann laut Gesetz Hinterbliebenenrente beantragt werden. Sie beträgt bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. "Ich halte die Missbrauchsgefahr dennoch für äußerst gering. Schließlich überwiegen immer noch die wechselseitigen Pflichten wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen", kommentierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz die Schwartauer Hochzeit. (APA)