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Paul Spiegel
Foto: REUTERS/ARND WIEGMANN
Köln - Gegen den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, ist in der Generalstaatsanwaltschaft Köln eine Strafanzeige eingereicht worden. Dies berichtete das katholische Internet-Magazin "kath.net" am Donnerstag. Spiegel hatte den Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner öffentlich kritisiert, nachdem dieser in einer Predigt die Abtreibung mit dem Holocaust verglichen hatte. Zugleich drohte er dem Kardinal über die Medien mit rechtlichen Schritten und forderte eine Entschuldigung für die Aussage ( dieStandard.at berichtete).

Mit der Strafanzeige soll das Verhalten Spiegels gegenüber Kardinal Meisner unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. "Die Erklärung des Herrn Kardinals hat offensichtlich keinen strafbaren Inhalt", meinte der Kläger, ein deutscher Rechtsanwalt, im Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft.

"Es handelte sich um eine Predigt im Rahmen der ihm obliegenden Glaubensverkündung, in der er ausdrücklich den theologischen Charakter des angesprochenen Problems betonte." Der Kläger erinnerte an die bereits vier Jahre zurückliegende Holocaust-Babycaust-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die zu Artikel 5 des Grundgesetzes ergangen ist. Darin sei bestätigt worden, dass es legitim ist, Abtreibung als "Holocaust" zu bezeichnen.

Recht auf unzensierte Glaubensverkündigung

Das Verhalten von Spiegel stelle einen "massiven Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der katholischen Kirche" dar, heißt es in dem Schreiben weiters. Sollte sich die im Verhalten Spiegels zutage getretene Auffassung durchsetzen, "würde dies das Ende der freien Glaubensverkündigung in der katholischen Kirche wie auch in anderen religiösen Vereinigungen in Deutschland bedeuten, wenn es um die Einbeziehung des Unrechts in die Glaubensverkündung geht, das im Dritten Reich an Juden begangen wurde", ist der Kläger überzeugt. "Herr Spiegel oder andere Dritte hätten dann jeweils die Entscheidungsmacht darüber zu bestimmen, was insofern und mit welchen Worten in der katholischen Kirche hierzu gelehrt werden darf." Der Kläger verwies auch auf sein eigenes Recht als katholischer Christ, "eine unzensierte Glaubensverkündigung zu erhalten". Dazu gehöre auch, "dass Priester keine Angst zu haben brauchen, dass sie wegen ordnungsgemäßer Ausübung ihres Amtes verfolgt werden", hieß es abschließend. (red)