Yorkshire-Terrier darf nicht erben, das steht bereits fest - Tiere fallen nicht unter rechtsfähige Personen
Redaktion
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München - Nach dem Tod des Münchner Modeunternehmers
Rudolph Moshammer hat sein von ihm über alles geliebter
Yorkshire-Terrier "Daisy" zunächst bei der Polizei Asyl gefunden.
Der Vierbeiner wurde aus Moshammers Villa in Gründwald zur dortigen
Polizeiinspektion gebracht, berichtete ein Beamter. Moshammers
Chauffeur habe dann versprochen, den Hund zunächst zu sich zu nehmen
und sich gut um ihn zu kümmern.
Moshammers Hündin Daisy darf nicht erben
Rudolph Moshammer und sein Yorkshire-Terrier
Daisy waren zwar unzertrennlich, doch die Hündin kann das Vermögen
des ermordeten Modeschöpfers nicht erben. Das geht aus einem Urteil
des Landgerichts München hervor, das die ARAG-Versicherung in
Düsseldorf veröffentlichte. Die Richter entschieden: Da Hunde keine
rechtsfähigen Personen seien, könnten sie nichts erben.(APA)
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