Salzburg - Das neue österreichweit geltende Tierschutzgesetz ist erst wenige Tage in Kraft, und schon protestierten die Tierschützer. Die Mängelliste enthält Punkte wie die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung oder die Anbindehaltung von Kälbern, die bis 2006 gestattet ist.
Tierquälerische Bestimmungen
Besonders qualvoll sei die bis zum Alter von zwei Wochen erlaubte Enthornung von Rindern, empört sich die grüne Salzburger Landtagsabgeordnete Heidi Reiter: Diese dürfe "ohne Schmerzschaltung und ohne postoperative Schmerzbehandlung durchgeführt werden". Der Eingriff könne vom Tierhalter selbst ohne Tierarzt durchgeführt werden. Der Landwirt müsse nur einen geeigneten Brennstab verwenden. Reiter appelliert angesichts dieser "tierquälerischen Bestimmung" an die der Bauern: "Lasst den Rindern ihre Hörner!"
Argumente
Das Argument, dass die Enthornung das Unfall- und Verletzungsrisiko reduziere, lässt sie nicht gelten. Sie beruft sich auf eine Studie der Universität für Bodenkultur, nach welcher "bei artgerechter Sozialisierung und Aufzucht" vom Hörndlvieh "kein erhöhtes Gefahrenpotenzial ausgehe". Die im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt der Bauern durchgeführte Analyse belege, dass die Enthornung keineswegs vor Unfällen schütze: Im Zeitraum 1993 bis 2002 wäre nur bei jedem siebten Unfall mit Rindern ein Horn im Spiel gewesen. Die meisten Verletzungen entstünden durch Ausschlagen (32 Prozent) oder Bedrängen (30 Prozent). Nur einer von 14 Todesfällen sei auf die Behornung zurückzuführen. Laut Studie sei die wichtigste Maßnahme zur Unfallverhütung der artgerechte Umgang mit dem lieben Vieh. (neu, DER STANDARD Printausgabe 15/16.1.2005)