Wie die Pariser Tageszeitung "Libération" berichtete, geht die Initiative auf den ehemaligen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing (UDF) (1974-81) zurück. Gegenwärtig sind die Ex-Präsidenten Mitglieder des Verfassungsrates (Verfassungsgericht) auf Lebenszeit. Als solche sind sie allerdings an eine richterliche Schweigepflicht gebunden. Diese hindert Giscard unter anderem daran, sich über die künftige europäische Verfassung zu äußern, die unter seinem Vorsitz vom EU-Reformkonvent ausgearbeitet wurde.
"Neutralitätspflicht"
In der Begründung seines Entwurfs schreibt Senator Gelard, dass die Ernennung der Ex-Präsidenten zu Verfassungsrichtern "mehr Probleme aufwirft als sie löst". Die "Neutralitätspflicht" der Mitglieder des Verfassungsrates sei "nicht vereinbar mit der Ausübung einer vorrangigen politischen Rolle", so der UMP-Senator, der sich bei seinem Vorschlag am Modell der Italienischen Republik inspiriert, die den früheren Staatspräsidenten einen Senatssitz einräumt.
Artikel 26 der französischen Verfassung von 1958 sieht vor, dass kein Parlamentsmitglied für die in seinem Amt geäußerten Meinungen belangt werden darf. Für eine Verhaftung ist eine Genehmigung der Kammer nötig, welcher der Parlamentarier angehört. Das Staatsoberhaupt genießt Immunität vor jeder Art von Strafverfolgung und darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen seinen Willen ohnehin nicht von der Justiz als Zeuge vernommen werden.