Zum Hintergrund: Ein Unterländer Transportunternehmen wollte eine Ausnahmegenehmigung vom Nachtfahrverbot und hatte im Juni 2003 eine entsprechende Beschwerde eingelegt.
Panorama
Lkw-Nachtfahrverbot auf Tiroler Inntalautobahn ist nicht rechtswidrig
Verfassungsgerichtshof wies Beschwerde gegen Verordnung ab
Das ganzjährige Lkw-Nachtfahrverbot auf der
Tiroler Unterinntalautobahn A 12 ist nach Angaben des
Verfassungsgerichtshofes nicht rechtswidrig. Eine Beschwerde gegen
die Verordnung sei mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2004 abgewiesen
worden, teilte die Abteilung Umweltschutz im Amt der Tiroler
Landesregierung am Montag mit.
Seit 1. November ist Schwerfahrzeugen in den Wintermonaten die
Fahrt auf der Inntalautobahn schon von 20.00 Uhr an untersagt. Bisher
durften die Lkw von 22.00 bis 5.00 Uhr früh nicht verkehren. (APA)