Das ganzjährige Lkw-Nachtfahrverbot auf der Tiroler Unterinntalautobahn A 12 ist nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes nicht rechtswidrig. Eine Beschwerde gegen die Verordnung sei mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2004 abgewiesen worden, teilte die Abteilung Umweltschutz im Amt der Tiroler Landesregierung am Montag mit.

Zum Hintergrund: Ein Unterländer Transportunternehmen wollte eine Ausnahmegenehmigung vom Nachtfahrverbot und hatte im Juni 2003 eine entsprechende Beschwerde eingelegt.

Seit 1. November ist Schwerfahrzeugen in den Wintermonaten die Fahrt auf der Inntalautobahn schon von 20.00 Uhr an untersagt. Bisher durften die Lkw von 22.00 bis 5.00 Uhr früh nicht verkehren. (APA)