Innsbruck - Selbst eine der kritischsten Tiroler Umweltorganisationen, der Alpenverein (OEAV), spendet diesmal Applaus: "Die neuen Seilbahngrundsätze sind ein großer Fortschritt für eine ausgewogene alpine Raumordnung", sagt OEAV-Naturschutz-Referent Peter Haßlacher. Mehr noch: Die neuen Spielregeln, "die weit über den Skipistenbereich hinausreichen", seien "federführend" für Österreich. Sie sollten "als Diskussionsgrundlage" dienen für den gesamten alpinen Raum, meint Haßlacher, der als NGO-Vertreter in den Gremien der Alpenkonvention sitzt.

Das von der Regierung beschlossene "Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2004", das Naturschutzlandesrätin Anna Hosp (VP) erarbeiten ließ, erschwert die Errichtung von Skigebieten, schützt alle Naturschutzgebiete, zielt auf die Erhaltung von Wander-und Skitourengebieten, berücksichtigt regionalwirtschaftliche Interessen und auch das Verkehrsaufkommen in einer Region. Dies mit verbessertem rechtlichem Status: Bisher waren die Seilbahngrundsätze, die erstmals 1992 für vier Jahre beschlossen wurden, eine Absichtserklärung. "Jetzt sind sie als Verordnung im Rahmen der Raumordnung rechtsverbindlich", sagt Hosp. Allerdings: Für Gletscher gelten die strengeren Regeln nur bedingt.

"Neuerschließungen" von Skigebieten, bereits bisher untersagt, wurden strenger definiert: Seilbahnen dürfen künftig weder vom Dauersiedlungsraum noch von öffentlichen Straßen außerhalb einer Siedlung errichtet werden. Für "Erweiterungen" von Skigebieten gelten neuerdings "Ausschluss- und Positivkriterien". Sie sollen die Planungen erleichtern. Erstmals sind Erweiterungen in allen Schutzgebieten, also in etwa 25 Prozent der Landesfläche, untersagt. Bisher galt das Verbot nur im Nationalpark oder in Ruhegebieten, bei Landschaftsschutzgebieten galt eine Interessenabwägung.

Ausgeschlossen sind Erweiterungen dann, wenn "labile Gebiete" im Sinne der Alpenkonvention betroffen, die Belange der Wasserwirtschaft (bei Beschneiung) nicht ausreichend berücksichtigt sind oder die Funktion des Schutzwaldes beeinträchtigt würde. Nachteilige Auswirkungen eines erhöhten Verkehrsaufkommens in einer Region sollten durch "konkrete Maßnahmen", etwa zugunsten des Öffentlichen Verkehrs, vermieden werden. Erleichtert wird eine Erweiterung, wenn kein Skitourengebiet betroffen und bedeutende Wanderrouten "berücksichtigt werden". Gletscher dürfen zwar nicht neu erschlossen werden: Die Projekte im Pitztal und Kaunertal sind aber vom Verbot ausgenommen. Die Regelung erfolgt erst im Raumordnungsprogramm Gletscher. (bs/DER STANDARD, Printausgabe 18.01.2005))