Der Ministerrat hat am Dienstag das Vormerksystem für
Führerscheinbesitzer beschlossen. Dieses beinhaltet 13 Delikte und
soll ab 1. Juli, spätestens aber ab 1. August, gelten. Bei
dreimaligem Verstoß kommt es künftig zu einem Entzug des Dokuments.
Beim ersten Fehltritt wird eine Vormerkung vorgenommen, beim zweiten
werden dann schon Maßnahmen wie Geldstrafen oder Nachschulungen
eingeleitet. Jedes Delikt wird nach zwei Jahren gelöscht, unabhängig
davon, ob in diesem Zeitraum ein weiterer Verstoß passiert ist.
Infrastrukturminister Hubert Gorbach (F) erklärte nach dem
Ministerrat, bei den Maßnahmen gehe es um jene Gruppe, die mit
Geldstrafen nicht in den Griff zu bekommen sei. Ziel sei eine
deutliche Senkung der Zahl der Verkehrstoten. Durch das Vormerksystem
könnte es jährlich 60 bis 100 Opfer weniger geben, berief sich der
Ressortchef auf entsprechende Expertenanalysen.
13 Delikte
2010 wolle man die Zahl der Toten im Straßenverkehr auf unter 500
(2004: 876) senken. Derzeit sei man hier noch nicht im Plansoll,
daher sei die Maßnahme vonnöten.
Die 13 Delikte umfassen etwa Missachtung von Stoppschildern oder
roten Ampeln, zudem registriert wird beispielsweise das Überfahren
von Zebrastreifen sowie Alkoholdelikte. Nicht im Vormerksystem
enthalten sind etwa schwere Geschwindigkeitsübertretungen. Gorbach
erläuterte dazu, hier handle es sich ohnehin schon jetzt um
Führerscheinentzugsdelikte. (APA)