Das neue "Lebensmittelsicherheits-Verbraucherschutzgesetz" (LMSVG) tritt voraussichtlich mit 1. Jänner 2006 in Kraft und sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Geldstrafen vor: Bei Verstößen sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums statt bisher 3.600 bzw. 7.300 Euro künftig 10.000 bzw. 20.000 Euro fällig werden. Im Wiederholungsfall ist eine Verdoppelung vorgesehen.
Registrierungspflicht
Unter dem Titel "Entkriminalisierung" ist vorgesehen, dass künftig nur noch die Gesundheitsschädlichkeit strafbar sein soll. Bei "Gefahr einer Erkrankung" sind bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen, bei Todesfolgen erhöht sich der Strafrahmen auf drei Jahre.
Außerdem bringt das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz eine Registrierungspflicht für sämtliche Lebensmittel erzeugende Betriebe. Bisher waren nur Fleisch verarbeitende Unternehmen registrierungspflichtig. Im Gesundheitsministerium soll dazu ein bundesweites Register aufgebaut werden. Für die Direktvermarktung kleiner Mengen können per Verordnung Erleichterungen geregelt werden.