Steiermark stellt Lärmerregung und "Anstandsverletzung" unter Strafe
Landtag beschließt neues Sicherheitsgesetz: Wegweiserecht für Polizei - Strafrahmen bis zu 2000 Euro
Redaktion
,
Graz - Der steirische Landtag hat am Dienstagnachmittag ein
Landessicherheitsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz, das von ÖVP, SPÖ
und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen beschlossen wurde, stellt
ungebührliche Lärmerregung und öffentliche Anstandsverletzung unter
Strafandrohung und soll der Exekutive eine Handhabe etwa zu einer
Wegweisung geben.
"insbesondere Denkmäler und Brunnen ..."
Konkret heißt es, dass, wer "andere Personen an öffentlichen Orten
in unzumutbarer Weise belästigt" oder "öffentliche Einrichtungen, wie
insbesondere Denkmäler und Brunnen in anstößiger Weise nützt",
weggewiesen werden kann. Erst nach erfolgloser Anwendung des
"gelinderen Mittels" der Wegweisung kommt die Festnahme in Betracht.
Eine "abgesoftete Variante" des polizeilichen Eingreifens,
verteidigten die Befürworter die neue Regelung und ihre quasi
prophylaktische Idee.
Strafrahmen 2.000 Euro
Der Strafrahmen für Anstandsverletzungen, aber auch für
Lärmerregung und Ehrenkränkung beträgt 2.000 Euro. Doch schon mit
Beschlussfassung wird an einer Ausweitung des
Landessicherheitsgesetzes gearbeitet: Aufgenommen werden sollen
Bestimmungen zur Haltung gefährlicher Tiere, Alkoholverbot im
öffentlichen Raum sowie über Bettelei, wenn sie in aggressiver und
organisierter Form erfolgt.
"Lex
Grazer Hauptplatz"
Für die Grünen kritisierte Edith Zitz, dass es sich um eine "Lex
Grazer Hauptplatz" handle, die sich gegen eine kleine Gruppe von
Punks richte, die weniger durch ihr Verhalten als durch ihr Aussehen
aus der Norm fielen. Das Gesetz sei verfassungsrechtlich bedenklich
und die Grünen würden eine exemplarische Anfechtung unterstützen.
ÖVP-Klubobmann Christropher Drexler nannte das Gesetz einen "Versuch,
gewisse Erscheinungen mit zurückhaltenden Mitteln in geordnete Bahnen
zu lenken". Bei der Debatte kam es kurzfristig zu einer Unterbrechung
durch Demonstranten, die T-Shirts mit dem Aufdruck "LSG -
Menschenrechte sind tot" trugen. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.