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Kein Platz für Punks in der Grazer Innenstadt.

Foto: APA/dpa/Weber
Graz - Der steirische Landtag hat am Dienstagnachmittag ein Landessicherheitsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz, das von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen beschlossen wurde, stellt ungebührliche Lärmerregung und öffentliche Anstandsverletzung unter Strafandrohung und soll der Exekutive eine Handhabe etwa zu einer Wegweisung geben.

"insbesondere Denkmäler und Brunnen ..."

Konkret heißt es, dass, wer "andere Personen an öffentlichen Orten in unzumutbarer Weise belästigt" oder "öffentliche Einrichtungen, wie insbesondere Denkmäler und Brunnen in anstößiger Weise nützt", weggewiesen werden kann. Erst nach erfolgloser Anwendung des "gelinderen Mittels" der Wegweisung kommt die Festnahme in Betracht. Eine "abgesoftete Variante" des polizeilichen Eingreifens, verteidigten die Befürworter die neue Regelung und ihre quasi prophylaktische Idee.

Strafrahmen 2.000 Euro

Der Strafrahmen für Anstandsverletzungen, aber auch für Lärmerregung und Ehrenkränkung beträgt 2.000 Euro. Doch schon mit Beschlussfassung wird an einer Ausweitung des Landessicherheitsgesetzes gearbeitet: Aufgenommen werden sollen Bestimmungen zur Haltung gefährlicher Tiere, Alkoholverbot im öffentlichen Raum sowie über Bettelei, wenn sie in aggressiver und organisierter Form erfolgt.

"Lex Grazer Hauptplatz"

Für die Grünen kritisierte Edith Zitz, dass es sich um eine "Lex Grazer Hauptplatz" handle, die sich gegen eine kleine Gruppe von Punks richte, die weniger durch ihr Verhalten als durch ihr Aussehen aus der Norm fielen. Das Gesetz sei verfassungsrechtlich bedenklich und die Grünen würden eine exemplarische Anfechtung unterstützen. ÖVP-Klubobmann Christropher Drexler nannte das Gesetz einen "Versuch, gewisse Erscheinungen mit zurückhaltenden Mitteln in geordnete Bahnen zu lenken". Bei der Debatte kam es kurzfristig zu einer Unterbrechung durch Demonstranten, die T-Shirts mit dem Aufdruck "LSG - Menschenrechte sind tot" trugen. (APA)