Brüssel - Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht in zwei Fällen. Wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch bekannt gab, hat Österreich die "Seveso"-Richtlinie zur Vermeidung von schweren Industrieunfällen nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. Auch beim Recycling von Altfahrzeugen wurde EU-Recht von Österreich nicht vollständig eingehalten.

"Seveso"-Richtlinien

In Österreich ist die Umsetzung der "Seveso"-Richtlinie auf nationaler Ebene und durch die Bundesländer geregelt. Die geänderte Richtlinie enthält striktere Verpflichtungen für Unternehmen, die gefährliche Stoffe lagern. In Österreich seien die zusätzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften jedoch lückenhaft, erklärte die Kommission.

Es fehlt an Bestimmungen für Bergbauanlagen

So fehle es etwa an EU-konformen Bestimmungen für Bergbauanlagen, Schießpulver- und Sprengstoffproduzenten und Erdgasleitungen. Auch die Regelungen zu Notfallplänen und zur Flächennutzungsplanung sei in einigen Bundesländern mangelhaft.

Altfahrzeuge-Richtlinien Die Altfahrzeuge-Richtlinie schreibt den Aufbau eines Systems zur Sammlung von Altfahrzeugen für Wiederverwertung und Recycling vor. Die Konsumenten müssen ihre alten Autos kostenlos zurückgeben können. In Österreich ist die Verpflichtung der Hersteller auf Autos der eigenen Marke, die in Österreich registriert sind, beschränkt. Dies sei rechtswidrig, betonte die EU-Kommission. Auch Deutschland wird wegen Mängeln in der Umsetzung der Richtlinie vor dem EuGH verklagt.(APA)