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Grafik: Archiv
Wien - Die Bundesländer haben am Mittwoch ihren Vorschlag zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Das siebenseitige Papier sieht eine deutliche Stärkung der Länder vor. Konkret wünschen sie sich eine deutliche Aufwertung des Bundesrates, dem unter anderem ein Veto-Recht gegen Finanzausgleich und Steuerreformen zukommen soll. Besonders pikant an dem Papier: Selbst wenn der Bundesrat einer Steuerreform zustimmen würde, könnte ein Nein von drei Bundesländern das Gesetz noch zu Fall bringen.

Zahnloser Bundesrat

Derzeit ist der Bundesrat zahnlos: Vetos der Länderkammer gegen Bundesgesetze können durch einen einfachen Nationalrats-Beschluss übergangen werden. Solche "Beharrungsbeschlüsse" sind im Länder-Papier nur noch vorgesehen, wenn das betreffende Gesetz "Angelegenheiten der ausschließlichen Bundesgesetzgebung" (siehe unten) betrifft. Für Gesetze, die "wesentliche finanzielle Folgen" für die Länder hätten, oder die sich auf Zuständigkeiten und Vollziehung der Länder auswirken würden, ist dagegen ein "Zustimmungsrecht" (letztlich also ein Veto-Recht) vorgesehen. Als Beispiele genannt werden Steuerreformen und der Finanzausgleich.

Zusätzliches Vetorecht der Bundesländer

Aber auch wenn der Bundesrat für eine Steuerreform grünes Licht gibt, wäre die Sache noch nicht gelaufen. Neben dem Veto-Recht der Länderkammer im Parlament ist nämlich noch ein zusätzliches Vetorecht der Bundesländer vorgesehen: Demnach müssten einer Steuerreform bzw. dem Finanzausgleich auch noch "mehr als zwei Drittel" der neun Bundesländer zustimmen. De facto würde das etwa bedeuten, dass die derzeit SP-regierten Länder Wien, Salzburg und Burgenland jede künftige Steuerreform blockieren könnten.

"Drei Säulen Modell"

In Sachen Kompetenzverteilung schlagen die Länder - wie auch Konvents-Vorsitzender Franz Fiedler - ein "Drei Säulen Modell" vor. Damit würden die derzeit nach einem komplizierten System auf Bund und Länder verteilten Zuständigkeiten in übersichtlichere Kompetenzfelder gegliedert und auf drei Bereiche ("Säulen") verteilt: Für die Themen der ersten "Säule" wäre ausschließlich der Bund zuständig, für die zweite Säule die Länder und für die dritte Säule ist eine gemeinsame Gesetzgebung vorgesehen.

Gravierende Unterschiede zwischen Fiedler- und Bundesländer-Vorschlägen

Im Detail gibt es allerdings gravierende Unterschiede zwischen den Fiedler-Vorschlägen und den Vorstellungen der Bundesländer: So will Fiedler die Bereiche Bildung, Umweltschutz und Energie in die alleinige Zuständigkeit des Bundes übertragen. Die Länder wollen hier jedoch zumindest in Teilbereichen mitreden: Das Pflichtschulwesen soll bei den Ländern bleiben oder in die gemeinsame Zuständigkeit wandern, auch für den Umweltschutz und das Elektrizitätswesen sollen Bund und Länder gemeinsam zuständig sein ("dritte Säule").

In dieser "dritten Säule" wären grundsätzlich die Länder für die Gesetzgebung zuständig, es sei denn der Nationalrat erlässt eine bundesweit einheitliche Regelung. Während es der Fiedler-Vorschlag dem Bund relativ leicht machen würde, hier ein bundes-einheitliches Gesetz durchzusetzen, sieht der Länder-Vorschlag diesbezüglich hohe Hürden vor: Sowohl der Bundesrat als auch mehr als zwei Drittel der Länder müssten einem solchen Gesetz zustimmen.

Im Fiedler-Entwurf ist bei Streitigkeiten über die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes in der "dritten Säule" lediglich ein Vermittlungsausschuss zwischen Nationalrat und Bundesrat vorgesehen. Im Endeffekt müsste gemäß den Fiedler-Vorstellungen der Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit eines Bundesgesetzes entscheiden. Insgesamt orientiert sich der Länder-Vorschlag nach Auskunft der Verbindungsstelle der Bundesländer an der bestehenden Kompetenzverteilung. Er sei "eher eine Evolution als eine Revolution", heißt es. (APA)