Linz - Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) will sich um die "Klärung der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche" bemühen. Das erklärte sie Mittwochnachmittag in einer Presseaussendung.
Richtlinien
Man sei in dem diskutierten Fall nach den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger veröffentlichten Richtlinien über die ökonomische Krankenbehandlung vorgegangen, so die SVB am Mittwoch. Darin sei festgelegt, dass die Sozialversicherungsträger Kosten für Schwangerschaftsabbrüche nur dann übernehmen könnten, wenn eine vorherige Bewilligung durch die Versicherungsträger erfolge. Die Kosten eines Abbruches seien nach Übereinkommen aller Krankenversicherungsträger dann zu übernehmen, wenn Lebensgefahr für die Mutter bestehe.
Es sei auch ein zweiter Fall mit dem Krankenhaus in Linz strittig, berichtete die SVB. Es handle sich um einen Schwangerschaftsabbruch bei einem Kind mit Down-Syndrom. Auch in diesem Fall hätten die verantwortlichen Ärzte der Landes- Frauen- und Kinderklinik von der Sozialversicherungsanstalt die Übernahme der Kosten verlangt.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Fragestellung habe die SVB nach eigener Aussage bereits vor mehreren Wochen den Hauptverband informiert und um Klärung ersucht. Auf Grund der derzeit geltenden Rechtslage bestehe keine andere Entscheidungsmöglichkeit. Die vorliegenden Fälle würden zeigen, dass eine einheitliche Vorgehensweise aller Versicherungsträger unbedingt notwendig sei.
Sicherstellung
Die SVB ersuche daher den Hauptverband neuerlich um eine rasche Klarstellung. Sollte von diesem eine andere Rechtsmeinung als die bisherige vertreten werden, werde sich die SVB einer solchen selbstverständlich auch anschließen. Man werde - unabhängig von der Klärung der Rechtsfrage - sicherstellen, dass im vorliegenden Fall die Kosten des Schwangerschaftsabbruches nicht von der Versicherten selbst zu tragen seien.
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