Athen - Mit der gestrigen Entscheidung einer Dreirichter-Strafkammer in Athen, den österreichischen Zeichner und Karikaturisten Gerhard Haderer wegen Religionsbeleidigung zu sechs Monaten Haft zu verurteilen, ist der Haderer-Prozess noch nicht zu Ende. Es folgen Berufungen.

"Verfassungsgemäß hat jeder Bürger die Möglichkeit sich frei zu äußern"

"Es geht ums Prinzip. Verfassungsgemäß hat jeder Bürger die Möglichkeit sich frei zu äußern. Das ist das, was Gerhard Haderer in einer künstlerischen Art gemacht hat, ohne gezielt die Religion beleidigen zu wollen. Deshalb werde ich in den nächsten Tagen Berufung einlegen. Der Fall soll, falls nötig, bis zum Obersten Gerichtshof gehen", erklärte Karagounis Ioannis, der Anwalt von Haderer.

Berufung auch gegen Beschlagnahme und Verkaufsverbot der Bücher

Karagounis ist fest überzeugt, dass schon die Richter in der Berufungs-Instanz, im Oberlandesgericht, den Fall anderes behandeln werden. Berufung wird Karagounis auch gegen die noch geltende Beschlagnahme und gegen das Verkaufsverbot der Bücher einlegen. Das gleiche hat auch Nikolaos Chatzopoulos vor, der Verleger und Übersetzer des Buchs "Das Leben von Jesus", der als Hauptangeklagter freigesprochen wurde. Freigesprochen wurden auch die vier Buchhändler, die in ihren Buchhandlungen das umstrittene Buch verkauften.

Statt Haft auch 1.600 Euro Strafe möglich

Der einzige, der von der Dreirichter-Strafkammer in Athen bestraft wurde, ist Haderer, der auch die Möglichkeit hätte, mit der Zahlung von 1.600 Euro einen Antritt der Strafe zu vermeiden. Für eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist mit einem Verfahren zu rechnen, das rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen könnte. (APA)