Wien/Linz - Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Reiner Brettenthaler, hat angesichts des jüngsten Streits um die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern kritisiert. Brettenthaler wandte sich gegen die Meinung der Bauernkrankenkasse, wonach eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche keine Leistungsverpflichtung der Sozialversicherung darstelle, auch wenn das Kind nicht überlebensfähig sei. Diese "restriktive Haltung" des Chefarztes der Bauernkasse, Hans Seyfried, sei "zynisch und unzumutbar, da sie die konkreten physischen und psychischen Problemen missachtet".

Man dürfe nicht nur die körperliche Ebene sehen, sondern müsse im Sinne des ganzheitlichen Gesundheitsauftrages auch die schweren psychischen Belastungen der Mutter eines ungeborenen, in keiner Weise überlebensfähigen Kindes beachten. Diese hätten im vorliegenden Fall eine besonderen Stellenwert, so der ÖÄK-Präsident.

Klare Stellungnahme

Die Bauernkasse bringe "bedauerlicher Weise zum Ausdruck, dass sie die Nöte der Menschen mit bürokratischen und ökonomischen Argumenten vom Tisch wischt und nicht in der Lage ist, den Patienten in schwierigsten Situationen und Entscheidungen zu helfen". Der ÖÄK-Präsident forderte vom seitens der Kasse zu Rate gezogenen Hauptverband der Sozialversicherungen "eine klare Stellungnahme, die die umfassende Befindlichkeit von in Not geratenen Menschen" entsprechend würdige.

Vorfall

In Oberösterreich war am Dienstag ein Konflikt um die Kosten für die Abtreibung eines - nach Einschätzung der behandelnden Ärzte - lebensunfähigen Kindes entbrannt. Die SVB weigerte sich zunächst, die Kosten für einen medizinisch begründeten Schwangerschaftsabbruch zu bezahlen, so die Landes-Frauen- und Kinderklinik in Linz. Später hieß es, die SVB werde unabhängig von der Klärung der Rechtsfrage sicherstellen, dass im vorliegenden Fall die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs nicht von der Versicherten selbst zu tragen seien. (APA)