Wien - Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich am Donnerstag auf Änderungen bei der seit 1. Jänner 2005 gültigen Neuregelung der Chefarztpflicht geeinigt. Die Ärzte brauchen künftig zur Dokumentation der chefarztpflichtigen Medikamente kein eigenes Formular mehr ausfüllen, sie erfolgt in der (bereits vorhandenen) Patientenkartei des Arztes. Das als unübersichtlich kritisierte Heilmittelverzeichnis wird bis Juli neu aufgelegt. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) zeigte sich über den Kompromiss erfreut.

Klage

Die Ärzteschaft hatte ja vor allem wegen des bürokratischen Mehraufwandes geklagt. Nun zeigt sich Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler zufrieden. Die "bürokratischen Hindernisse" seien weitgehend beseitigt, sagte er gegenüber der APA. Die Dokumentation der Verschreibung wird von den Ärzten nun elektronisch oder in Papierform in der Patientenkartei durchgeführt. Der Hauptverband kontrolliert dann rund zehn Prozent der Verschreibungen im Nachhinein.

Eine Genehmigung im Vorhinein ist nur bei Medikamenten aus der so genannten "red box" (ganz neue Medikamente) und der "no box" (Medikamente, die nur in Ausnahmefällen genehmigt werden) nötig. Hier habe es eine Präzisierung gegeben, dass bei Medikamente aus der "yellow box" keine Vorabgenehmigung nötig ist. Bei den Ärzten hatte es diesbezüglich Bedenken gegeben.

Faxen?

Ob die Bewilligungen - wie zuletzt in drei Bundesländern - per Fax eingeholt werden, liege bei den Gebietskrankenkassen, meinte Brettenthaler. Es sei aber auch möglich, dass der Patient selber zum Chefarzt gehe. Er räumte aber ein, dass nur wenige Medikamente betroffen seien.

Positiv für die Patienten bei Großpackungen: Ist eine Packungsgröße, die über den normalen Monatsbedarf hinausreicht, nicht im neuen Erstattungskodex, so kann sie dennoch auf Kosten der Krankenkassen abgegeben werden. Langzeitbewilligungen für Heilmittel, die bereits vor dem 1. Jänner 2005 erteilt wurden, werden auch im neuen Jahr gelten.

Keine Sanktionen

Geeinigt hat man sich auch darauf, im ersten Quartal 2005 auf Sanktionen gegenüber jene Ärzten zu verzichten, die eine mangelhafte Dokumentation vorweisen. Das neue Heilmittelverzeichnis soll es in elektronischer Form bereits Ende März geben, in Papierform dann im Juli. Es soll dann eine übersichtliche Reihung der Medikamente nach Wirkstoffstärken und Preisen vorsehen.

Zufrieden zeigte man sich jedenfalls auch beim Hauptverband. Der Vorsitzende der Trägerkonferenz im Hauptverband, Karlheinz Kopf: Man habe eine im Interesse von chronisch kranken Patienten brauchbare Lösung gefunden. Und das Ergebnis stelle auch sicher, dass das Ziel der Kostendämpfung bei den Heilmitteln erreicht werde.

Haubner begrüßt Einigung bei Chefarztpflicht

FPÖ-Bundesparteiobfrau Ursula Haubner begrüßt die Einigung zwischen Hauptverband und Ärztekammer bei der Chefarztpflicht. "Mit der jetzt vereinbarten Lösung wird das System vereinfacht und es werden klare Verbesserungen im Interesse der Patienten erreicht", so Haubner am Donnerstag in einer Aussendung. Es sei erfreulich, dass die Verhandlungspartner die "vernünftigen Vorstellungen der FPÖ übernommen haben und bürokratische Hindernisse abgebaut werden", so Haubner.

Die neu ausverhandelte Lösung sei ein deutlicher Fortschritt und werde von der FPÖ unterstützt. "Mir ist es wichtig, dass das Rezept läuft und nicht der Patient." Jetzt gelte es die E-Card zeitgerecht umzusetzen und damit die Spitzenposition Österreichs im Gesundheitsbereich zu bewahren und auszubauen, meinte Haubner. (APA/Red)