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Rudolf-Hess-"Gedenkfeier" in Wunsiedel. Nun will der Bundestag mit neuen Gesetzen gegen derartige Aufmärsche vorgehen.

Foto: Reuters/Alexandra Winkler
Berlin - Die Innenexperten des Deutschen Bundestages wollen die Verherrlichung von Repräsentanten des NS-Regimes und Verurteilter der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse unter Strafe stellen. "Wir streben eine Ergänzung des Strafgesetzbuches an, um künftig gegen derartige Verherrlichungen vorgehen zu können", sagte die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), der "Welt".

Damit soll versucht werden, Aufmärsche künftig leichter zu verbieten, ohne das Versammlungsrecht zu verändern. Eine Verschärfung des Versammlungsrechtes gilt als verfassungsrechtlich umstritten.

Die Initiative zielt nicht nur gegen Aufmärsche Rechtsradikaler, wie die an das Grab von Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel, sondern auch gegen entsprechende Äußerungen in Reden oder im Internet. Das Strafmaß soll bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen. Die Innenpolitiker überlegen auch, den Straftatbestand auf die Verherrlichung von NS-Organisationen auszuweiten.

"Die Polizei braucht eine rechtliche Handhabe zum Einschreiten", begründete die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar von Neuforn, den Vorstoß. "Voraussetzung ist, dass der Strafrechtsbestand präzise formuliert wird", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Zeitung. Spätestens bei der Einweihung des Holocaust-Mahnmals in Berlin werde die Frage von Aufmarschverboten wieder aktuell. (APA/dpa)