Bundestag: Neues Gesetz soll Handhabe gegen Nazi-Aufmärsche liefern - Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen
Redaktion
,
Berlin - Die Innenexperten des Deutschen Bundestages
wollen die Verherrlichung von Repräsentanten des NS-Regimes und
Verurteilter der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse unter Strafe
stellen. "Wir streben eine Ergänzung des Strafgesetzbuches an, um
künftig gegen derartige Verherrlichungen vorgehen zu können", sagte
die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie
Sonntag-Wolgast (SPD), der "Welt".
Damit soll versucht
werden, Aufmärsche künftig leichter zu verbieten, ohne das
Versammlungsrecht zu verändern. Eine Verschärfung des
Versammlungsrechtes gilt als verfassungsrechtlich umstritten.
Die Initiative zielt nicht nur gegen Aufmärsche Rechtsradikaler,
wie die an das Grab von Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß in
Wunsiedel, sondern auch gegen entsprechende Äußerungen in Reden oder
im Internet. Das Strafmaß soll bis zu einer Freiheitsstrafe von drei
Jahren reichen. Die Innenpolitiker überlegen auch, den
Straftatbestand auf die Verherrlichung von NS-Organisationen
auszuweiten.
"Die Polizei braucht eine rechtliche Handhabe zum Einschreiten",
begründete die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar von Neuforn,
den Vorstoß. "Voraussetzung ist, dass der Strafrechtsbestand präzise
formuliert wird", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU)
der Zeitung. Spätestens bei der Einweihung des Holocaust-Mahnmals in
Berlin werde die Frage von Aufmarschverboten wieder aktuell. (APA/dpa)
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