Er bekräftigte erneut die Forderung der Sozialdemokraten nach beim Verfassungsgerichtshof einklagbaren sozialen Grundrechten, nach einer Stärkung der demokratischen Rechte, einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalt, dem Wahlrecht ab 16 Jahren auf Bundesebene sowie dem Grundrecht auf Auskunft und einer Direktwahl der ÖH.
Inland
Kompetenzverteilung für Cap nicht veränderungsbedürftig
Cap sieht die Verfassungsreform im Sand verlaufen
Wien - Die Vorschläge der Bundesländer zur
Kompetenzverteilung im Zuge der Verfassungsreform stoßen beim
geschäftsführenden SPÖ-Klubobmann Josef Cap auf wenig Zustimmung.
"Die Handlungsfähigkeit des Bundes muss gewährleistet bleiben. Und
ich bin der Meinung, dass die Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern bisher gut funktioniert hat", so Cap bei einer
Pressekonferenz am Freitag in Wien. Er sei aber bereit, darüber
nachzudenken, meine Cap weiter. Grundsätzlich sieht er die
Konvent-Debatte derzeit im Sand verlaufen und fordert von der ÖVP
mehr Kompromissbereitschaft. Der Regierung unterstellte Cap, die Verfassungsreform für das
"Jubeljahr" instrumentalisieren zu wollen. Die ÖVP wolle einen
Verfassungstext, "der ihr selbst dient und ihr die schwarze Mehrheit
in den verschiedenen Institutionen sichert", so Cap. Er ortete eine
"rhetorische Vernebelung" seitens der ÖVP. "Wir hingegen haben das
ganze ernst genommen", so Cap. Für "Verfassungskosmetik und
Täuschungsmanöver, wie sie von der der Regierung betrieben werden",
werde die SPÖ aber nicht zu haben sein, meinte Cap.
Grundrechte
Den Vorschlag des FP-Klubobmanns Herbert Scheibner, einen Gipfel
der Parteichefs und Klubobleute einzuberufen, kommentierte Cap mit
den Worten: "Um zu reden brauchen wir kein Gipfeltreffen, ein Anruf
genügt." (APA)